Bewerbung auf freie Studienplätze möglich
An der Universität Krems steht für das Wintersemester 2026/2027 noch eine begrenzte Zahl an freien Studienplätzen für das Masterstudium Psychotherapie zur Verfügung.
Bewerber_innen für das Masterstudium Psychotherapie im Studienjahr 2026/27, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und am bundesweiten Aufnahmeverfahren (schriftlichen Aufnahmetest) für das Studienjahr 2026/27 an einer anderen österreichischen öffentlichen Universität teilgenommen haben, können sich von 21.07. bis 11.08.2026 für einen freien Studienplatz an der Universität für Weiterbildung Krems bewerben.
Für die Reihung werden ausschließlich die im bundesweiten Aufnahmeverfahren erzielten Testergebnisse, unter Berücksichtigung der von der Universität für Weiterbildung Krems festgelegten Gewichtung, herangezogen. Die Zulassung zum Studium erfolgt im Wintersemester innerhalb der festgelegten Zulassungsfrist bis spätestens 14. September 2026.
Mit dem ergänzenden Aufnahmeverfahren bietet die Universität für Weiterbildung Krems qualifizierten Studienwerber_innen eine zusätzliche Chance, das Masterstudium Psychotherapie im Studienjahr 2026/27 aufzunehmen.
Das ordentliche Masterstudium Psychotherapie ist zugangsgeregelt.
Für das Studienjahr 2026/27 stehen an der Universität für Weiterbildung Krems 80 kostenfreie Studienplätze zur Verfügung. Die Zulassung erfolgt ausschließlich über ein Aufnahmeverfahren, an dem alle Interessierten teilnehmen müssen, die das Studium im Wintersemester 2026/27 beginnen möchten (Achtung: Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich).
Das Aufnahmeverfahren findet einmal im Jahr statt. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen (Vorstudium) überprüft. Der Aufnahmetest überprüft psychotherapiewissenschaftliches Grundwissen, verbal analytisches Verständnis, sozial-emotionale Kompetenzen und Englischkenntnisse.
FAQs
Muss ich meinen gewünschten Studienort bereits bei der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren angeben?
Mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Studienplatz erhalten habe. Aus persönlichen Gründen kann ich das Studium jedoch nicht aufnehmen. Kann ich den mir zugesicherten Studienplatz im Folgejahr antreten?
Mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Studienplatz erhalten habe. Muss ich nun eine Zulassung zum Studium erwirken oder erfolgt dies automatisch?
Werden bereits erbrachte Vorleistungen bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt und kann ich mir diese im Studium anrechnen lassen?
Geltende Verordnungen
Kontakt
-
aufnahmeverfahren@donau-uni.ac.at
-
+43 2732 893-6000
- Campus Krems, Trakt L, EG, 0.137
- Dr.-Karl-Dorrek Straße 30
- 3500 Krems
Tags