 |
|
Foto: BMI/Egon Weißheimer
|
ZOOM
|
|
|
|
Viele MigrantInnen sind in Österreich unter ihrer Qualifikation beschäftigt, die sie im Ausland erworbenen haben. Nur jede/r fünfte mit fertigem Lehrabschluss, jede/r vierte mit einem Abschluss an einer Berufsbildenden Schule und jede/r dritte mit Matura oder Hochschulabschluss hat eine Anerkennung seiner/ihrer Ausbildung. Eine aktuelle Studie der Donau-Universität Krems zeigt, dass insgesamt ein Drittel der im Ausland geborenen StaatsbürgerInnen unterhalb ihres Qualifikationsniveaus tätig ist.
„Unter MigrantInnen werden vor allem Facharbeiter- und Akademikerqualifikationen nicht immer voll genutzt. Vor allem Frauen aus dem früheren Jugoslawien und aus den neuen EU-Mitgliedstaaten sind häufig unter ihrer Qualifikation beschäftigt“, betont Studienautorin Univ.-Prof. Dr. Gudrun Biffl von der Donau-Universität Krems. Als Mitglied eines Expertenrats des Bundesministeriums für Inneres hat Biffl mit ihrem Team in Krems im Auftrag des Ministeriums die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich evaluiert. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch um Fragen, die das österreichische Bildungs- und Qualifikationssystem im Allgemeinen betreffen – vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Bildungs- und Arbeitsmärkte. „Es gibt nach wie vor den Bedarf nach mehr Transparenz, sowohl der Bildungsinhalte als auch der erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten, die europaweit erworben werden“, betont Biffl.
Um formale und informelle Berufsanerkennungen künftig zügiger voranzubringen, haben sich der Sozialminister und Staatssekretär Kurz auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt. Gerade bei Facharbeiterqualifikationen ist oft eine formale Anerkennung gar nicht notwendig. Unter anderem sollen künftig in enger Zusammenarbeit mit dem AMS Anlauf- und Bewertungsstellen geschaffen werden, um MigrantInnen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen entsprechend beraten und unterstützen zu können. In reglementierten Berufen wie zum Beispiel Arzt oder bei Pflegeberufen soll es auch gesetzliche Verbesserungen in Abstimmung mit der EU-Anerkennungsrichtlinie geben.
|