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Datenschutz - Wie viel soll / darf eine Behörde über ihre BürgerInnen wissen?
Datenschutz im Spannungsfeld von offener Verwaltung und Vorratsdatenspeicherung
Veranstaltungsort
Donau-Universität Krems
Termin
12.03.2010
Beginn
17:30
Kamingespräch mit Dr. Hans Zeger, Unternehmer, Obman der ARGE Daten und Mitglied des Datenschutzbeirats des Bundeskanzleramtes

Das Kingespräch ist beendet, sie finden eine Zusammenfassung unter

http://bit.ly/aFtYwo 

 

 

 

In der Ministerratsdeklaration von Malmö 2009 wurde die E-Government Stoßrichtung der EU neu definiert. Offene Zusammenarbeit über definierte Schnittstellen, freier Zugang zu Information der Verwaltung und Einbindung von Dritten fördern ein Ökosystem von Innovation.

 

In diesem Spannungsfeld erfolgte Ende 2009 die Novellierung des Datenschutzgesetzes. Wie findet kooperative Verwaltung und Schutz der Privatsphäre zusammen? Wie viel darf der Staat über seine BürgerInnen wissen und wie schütz er sie vor Datenausverkauf? Zu diesem Thema referiert und diskutiert Dr. Hans Zeger, Unternehmer, Obman der ARGE Daten und Mitglied des Datenschutzbeirats des Bundeskanzleramtes.

 

Programm:

17:30 Uhr: Empfang mit Brötchen und Getränken
18:00: Vortrag Dr. Hans Zeger
18:45: Offene Diskussion und Erfahrungsaustausch, anschließend come together

 

Zeit: 12. März 2010, 17:30 – 19:30 Uhr
Ort: Donau-Universität Krems, Seminarraum 3.2

Dr. Karl Dorrek Straße 30
3500 Krems

 

So kommen Sie zu uns:

Anreise

Parkmöglichkeit

 

Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung erforderlich!