Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Bundesgesetzes (BGBl. Nr. 361/1990) ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörung und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren PsychotherapeutInnen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit zu fördern. In Kooperation mit Ausbildungsträgervereinen werden mehrere unterschiedliche Fachspezifika angeboten. In einem Fachspezifikum hält die Donau-Universität die Ausbildungshoheit. |
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