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Zertifizierungsstelle CERT NÖ
 
Überblick

 

Das Zertifizierungsverfahren dient der Überprüfung der Förderungswürdigkeit von Aus- und Weiterbildungsanbietern im Rahmen der Niederösterreichischen Bildungsförderung (Personenförderung). Anhand ausgewählter Kriterien wird die Einhaltung von Qualitätsstandards überprüft.

 

Wer kann eine Zertifizierung beantragen?

In die Liste der anerkannten Aus- und Weiterbildungsträger aufgenommen werden können sowohl österreichische als auch ausländische Institutionen. Anerkannt werden können daher Aus- und Weiterbildungsanbieter unabhängig vom Unternehmensstandort (Anbieter/innen aus allen österreichischen Bundesländern, Anbieter/innen innerhalb und außerhalb der EU).

Anmerkung: Ausländische Institutionen haben die Kosten für die Übersetzung selbst zu tragen. Die Antragsunterlagen sind der Donau-Universität Krems in deutscher Sprache zu übermitteln.

 

Das Anerkennungsverfahren ist für alle Aus- und Weiterbildungsanbieter vorgesehen, die ihren Teilnehmer/innen die Inanspruchnahme einer niederösterreichischen Bildungsförderung grundsätzlich ermöglichen wollen. Im Rahmen der NÖ Bildungsförderung für Einzelpersonen können jedoch ausschließlich berufsbezogene Weiterbildungen gefördert werden.

Die Antragstellung bzw. Zertifizierung erfolgt jeweils für ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Die Zertifizierung eines Unternehmensverbandes, selbst wenn die einzelnen Unternehmen eng miteinander kooperieren, ist nicht möglich.

Achtung: Zählt der Bildungsbereich nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens und/oder unterhält ein rechtlicher Träger mehrere selbstständig agierende Wirtschaftsbereiche, so sind die Anforderungen des Kriterienkatalogs für den Bildungsbetrieb nachzuweisen. Die Bildungseinrichtung, die im Rahmen der Zertifizierung begutachtet werden soll, ist genau zu benennen (z.B. Seminarzentrum XY des Unternehmens Z).


Anhand welcher Kriterien erfolgt die Zertifizierung?

Das Verfahren beschränkt sich auf zehn ausgewählte Kriterien, die anhand verbaler, schriftlicher Selbstbeschreibungen nachzuweisen sind. Der/die Antragsteller/in hat die Dokumentation als Fließtext in das vorgegebene Antragsformular einzufügen und der Zertifizierungsstelle in gebundender oder spiralisierter Form zu übermitteln. Dem Antrag sind keine Nachweise beizulegen.

Die Überprüfung der Angaben erfolgt anhand der übermittelten Selbstbeschreibungen. Darüber hinaus werden verpflichtende Audits durchgeführt, im Rahmen derer Einsicht in die bereitgestellten Nachweise genommen wird.

Achtung: Etwaige Veränderungen innerhalb Ihrer Institution (z.B. Änderungen der rechtlichen Grundlage, wesentliche Ergänzungen/Erweiterungen/Änderungen des Aus-/Weiterbildungsprogramms, des Referent/innen-Pools u.ä.) sind der Donau-Universität Krems/CERT NÖ unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Andernfalls kann die Zertifizierung mit sofortiger Wirkung entzogen werden!


Wie lange dauert das Zertifizierungsverfahren?

Die Begutachtung der Selbstbeschreibung sollte nicht länger als drei Monate in Anspruch nehmen. Das verpflichtende Audit wird in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten ab Einreichung der Selbstbeschreibung durchgeführt (vgl. Verfahren).

Achtung: Das Verfahren als Grundlage für die Ausstellung einer Zertifizierung gilt erst mit der Überprüfung vor Ort (Audit) als abgeschlossen.


Für welchen Zeitraum wird die Zertifizierung vergeben?

Die Anerkennung der Aus- und Weiterbildungsträger im Rahmen der NÖ Bildungsförderung wird für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung der Zertifizierung vergeben. Danach muss das Verfahren neuerlich durchlaufen werden. Ein Antrag auf Re-Zertifizierung kann frühestens sechs Monate vor und spätestens drei Monate nach Ablauf der Zertifizierung gestellt werden.


Welche Kosten entstehen durch das Zertifzierungsverfahren?

Bei einem Erstantrag ist durch den/die Antragsteller/in ein Beitrag von € 1.699,-- an die Donau-Universität Krems zu entrichten. Die Kosten der Re-Zertifizierung (nach Ablauf von drei Jahren) belaufen sich auf € 1.299,-- pro Antrag. Dies inkludiert folgenden Leistungsumfang:

  • Bearbeitung des Anerkennungsantrages
  • Listung zertifizierter Unternehmen auf www.donau-uni.ac.at/cert
  • Übermittlung des CERT NÖ-Logos an zertifizierte Unternehmen zur weiteren Verwendung
  • Begutachtungsprotokoll

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch im Falle einer negativen Begutachtung die Kosten in Höhe von € 1.699,-- (Erstzertifizierung) bzw. € 1.299,-- (Re-Zertifizierung) in Rechnung gestellt werden. 

 

Die Kosten für die Anerkennung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach ISO (ISO 9000 ff), EFQM (Committed to Excellence), LQW und EDUQUA betragen € 490,-.

  

Für Einreichungen, die nicht zur Begutachtung angenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- verrechnet.

 

Bei Überschreiten der Frist der Nachreichung (6 Wochen ab Ausstellungsdatum des Mängelbehebungsauftrages) wird ein Aufschlag von EUR 200,- pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung gestellt.

 

Die Auditierung (Überprüfung vor Ort) erfolgt grundsätzlich durch zwei unabhängige Auditor/innen. In Einzelfällen kann die Auditierung auch durch eine/n einzelne/n Auditor/in erfolgen. Dies liegt in der Entscheidungshoheit der Zertifzierungsstelle. 

Für die Auditierung vor Ort werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • pauschaler Tagessatz: 250,- Euro (unabhängig von Dauer des Audits und Anzahl der Auditor/innen)
  • Reisekosten (km-Gelder) pro Auditor/in gemäß den gesetzlich verrechenbaren Beträgen vgl. www.bmf.gv.at
  • Nächtigungskosten pro Auditor/in  
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