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European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
Europa 2010

Zu den zentralen Zielen der Lissabon-Strategie (Europa 2010 = wettbewerbsfähigster, dynamischster Wirtschaftsraum der Welt, die von den EU Staats- und Regierungschefs 2000 verabschiedet wurde, zählt die Etablierung eines europäischen Hochschulraumes, die im Bologna Prozess koordiniert wird. Ein europäischer Hochschulraum erfordert leichte Zugänge zu Bildungsangeboten im tertiären Bereich, offene Austausch und Transferformen für Wissen und schließlich die Mobilität der Lehrenden und Studierenden. All dies soll die Qualität des tertiären Bildungssektors in Europa verbessern und die Wirksamkeit der Bildung erhöhen.
 
 
Lissabonziele
Bologna-Erklärung


Bildungspolitisches Instrument

Im Kontext des Bologna-Prozesses wurden zahlreiche bildungspolitische Instrumente entwickelt, zu denen auch das ECTS zählt. ECTS steht für „EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM“ im tertiären Bildungssystem. Durch ECTS entsteht ein System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen innerhalb des europäischen Hochschulraumes. Die Europäische Kommission hat in einem grundlegenden Dokument alle wesentlichen „Kernpunkte“ des ECTS zusammengefasst.
 
ECTS Kernpunkte
Information Guide ECTS


Mobilitätsunterstützung und Transparenz

Das ECTS unterstützt insbesondere die individuelle Mobilität der Studierenden sowie den institutionellen Austausch zwischen Hochschulen, die gemeinsame Curricula, Lehrveranstaltungen und Module anbieten. Für beide Aspekte steht der DUK seit 2006 der Zugang zu Förderungen im Rahmen des ERASMUS-Programmes offen. Innerhalb des ECTS sollen Studienprogramme systematisch erfasst werden und im Kontext des europäischen Hochschulraums vergleichbar werden. Durch transparente Studienangebote können Studierende im Vorfeld ihrer Auslandsstudien besser wählen und die entsendenden Hochschulen können besser die Bildungsleistungen anderer einschätzen und anerkennen und vice versa.
 
Beispiel Learning Agreement


Vergleichbarkeit und Kumulation von Studienleistungen

Die Implementierung von ECTS erfolgt auf der institutionellen Ebene in den jeweiligen Hochschulen und national durch entsprechende Verordnungen und Gesetze. Die gesetzlichen Grundlagen sind auch auf die DUK Studienangebote in der postgradualen Bildung anzuwenden. Damit entsteht auch an der DUK eine Vergleichbarkeit der Studienprogramme im Hinblick auf die Themen und Studienleistungen. Der Wert dieser Vergleichbarkeit ist in zweifacher Hinsicht unmittelbar gegeben: in Anerkennungsfragen bei Bewerbungen kann die DUK auf transparentere Studiennachweise nach dem ECTS zurückgreifen, und wenn DUK AbsolventInnen ihrerseits an anderen Hochschulen die Anerkennung der Studienleistungen anstreben, steht ihnen ein moderner ECTS basierter Leistungsnachweis des ganzen postgradualen Studiums zur Verfügung.
 
 
Gesetzliche Grundlagen UG 2002

Kontakt

Mag. Dr. Brigitte Hahn, MAS

Telefon: +43 (0)2732 893-2214
Fax: +43 (0)2732 893-4210
E-Mail: brigitte.hahn@donau-uni.ac.at
Website: http://www.donau-uni.ac.at
Adresse:
Donau-Universität Krems
Stabsstelle für Qualitätsmanagement und Lehrentwicklung
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems