Die Bewerbung zum Studium erfolgt mit dem Bewerbungsbogen und den notwendigen Bewerbungsunterlagen am Zentrum für Europäische Integration. Bei erfolgreicher Bewerbung und nach Maßgabe freier Studienplätze wird der/die Studierende zum Studium zugelassen. Bewerbungsbogen download: www.donau-uni.ac.at/eur
Die Zulassung des Zentrums ist Voraussetzung für die online Immatrikulation an der Donau-Universität Krems sowie Inskription sämtlicher EURAS Studien unter www.donau-uni.ac.at/zulassung. Außerdem finden die Studierenden auf dieser Homepage die Liste der notwendigen Dokumente, die dem Studien Service Center vorzulegen sind.
Bei Zulassung ist eine Zulassungsgebühr in der Höhe von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Diese gilt bei Teilnahme am Studium als Teilbetrag der Studiengebühr und verfällt bei Nichtteilnahme.
Die Zulassungsgebühr ist unmittelbar nach erfolgter Zulassung zum Studium, die Studiengebühr jedenfalls vor Beginn des Studiums zu entrichten. Die Studiengebühr, die Zulassungsgebühr und allfällige Weiterinskriptionsgebühren enthalten keine ausweisfähige Umsatzsteuer, da die Donau-Universität Krems als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Abbruch oder vorzeitige Beendigung des Studiums führen nicht zur Rückerstattung der Studiengebühr bzw. allfälliger Weiterinskriptionsgebühren.
Reise- und Aufenthaltskosten sind in der Studiengebühr nicht enthalten. Für jene LehrgangsteilnehmerInnen, die beabsichtigen, über die vorgesehenen Semester hinausgehend Prüfungen zu absolvieren, beträgt die Weiterinskriptionsgebühr für jedes folgende Semester € 50,-. |
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