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Medizinrecht

Imagebild_Medizinrecht_Neu_Stand März 08

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung

Die Bewerbung zum Universitätslehrgang Medizinrecht erfolgt mit dem Bewerbungsbogen und den notwendigen Beilagen am Zentrum für Europäische Integration.

Eine Bewerbung ist - nach Maßgabe freier Studienplätze - bis Lehrgangsstart möglich.

Bewerbungsbogen
Europass-Lebenslauf

Zulassungsvoraussetzungen sind:

Abgeschlossenes Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium einer beliebigen Studienrichtung bzw. eine gleichzuhaltende berufliche Qualifikation aufgrund einschlägiger Berufserfahrung
Nachweis von guten Englischkenntnissen
Nachweis von sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache für Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
Erfolgreiches Aufnahmegespräch

Bewerbungs- Zulassungs- und Inskriptionsbedingungen

Die Bewerbung zum Studium erfolgt mit dem Bewerbungsbogen und den notwendigen Bewerbungsunterlagen am Zentrum für Europäische Integration. Bei erfolgreicher Bewerbung und nach Maßgabe freier Studienplätze wird der/die Studierende zum Studium zugelassen. Bewerbungsbogen download: www.donau-uni.ac.at/medrecht

Die Zulassung des Zentrums ist Voraussetzung für die online Immatrikulation an der Donau-Universität Krems sowie Inskription sämtlicher MLS Studien unter www.donau-uni.ac.at/zulassung. Außerdem finden die Studierenden auf dieser Homepage die Liste der notwendigen Dokumente, die dem Studien Service Center vorzulegen sind.

Bei Zulassung ist eine Zulassungsgebühr in der Höhe von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Diese gilt bei Teilnahme am Studium als Teilbetrag der Studiengebühr und verfällt bei Nichtteilnahme.

Die Zulassungsgebühr ist unmittelbar nach erfolgter Zulassung zum Studium, die Studiengebühr jedenfalls vor Beginn des Studiums zu entrichten. Die Studiengebühr, die Zulassungsgebühr und allfällige Weiterinskriptionsgebühren enthalten keine ausweisfähige Umsatzsteuer, da die Donau-Universität Krems als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Abbruch oder vorzeitige Beendigung des Studiums führen nicht zur Rückerstattung der Studiengebühr bzw. allfälliger Weiterinskriptionsgebühren.

Reise- und Aufenthaltskosten sind in der Studiengebühr nicht enthalten. Für jene LehrgangsteilnehmerInnen, die beabsichtigen, über die vorgesehenen Semester hinausgehend Prüfungen zu absolvieren, beträgt die Weiterinskriptionsgebühr für jedes folgende Semester € 50,-.

Richtlinien für die Anmeldung und Durchführung der Universitätslehrgänge an der Donau-Universität Krems

1. Aufnahmeverfahren und Studienplatzerteilung

Mit Unterzeichnung des Bewerbungsbogens durch den/die Bewerber/in wird die Anmeldung zum jeweiligen Universitätslehrgang rechtsverbindlich.
Nach positiver Absolvierung eines Auswahlverfahrens erteilt die Donau-Universität Krems die Zusage eines Studienplatzes.
Die Erteilung des Studienplatzes erfolgt mittels schriftlicher Verständigung des/der Teilnehmers/in.
Entstandene Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren können der Donau-Universität Krems nicht in Rechnung gestellt werden.

2. Teilnehmergebühren und Zahlungsmodalitäten

Für alle Universitätslehrgänge der Donau-Universität Krems sind Teilnehmergebühren zu entrichten; diese beinhalten den Lehrgangsbeitrag sowie die Kosten für die StudienServiceCard und sind im Bewerbungsbogen angeführt. Die Teilnehmergebühren sind derzeit umsatzsteuerbefreit. Reise-, Aufenthalts- oder Verpflegungskosten sind in den Teilnehmergebühren nicht inkludiert.
Die Höhe der Lehrgangsbeiträge für die Universitätslehrgänge wird vom Senat festgesetzt.
Die Einhebung und die Festlegung der Zahlungsmodalitäten obliegen dem Rektorat.
Bei Zahlungsverzug werden dem/der Teilnehmer/In Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. A. zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.
Die Einzahlung der Teilnehmergebühren erfolgt mittels Erlagschein bei der BA-CA Krems, BLZ 12000, Kontonummer der Donau-Universität Krems: 03974041000 unter Nennung der AR-Nummer. Allfällige Bankspesen der Überweisung sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer zu tragen.

3. Stornobedingungen

Eine Stornierung der Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist nur bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % der Teilnehmergebühr zu entrichten.

4. Absage von Veranstaltungen

Die Donau-Universität Krems behält sich das Recht vor, Universitätslehrgänge, insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl, abzusagen. In diesem Fall werden die bereits eingezahlten Teilnehmergebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen daraus jedoch nicht.

5. Organisatorische Abweichungen

Erforderliche organisatorische Abweichungen behält sich die Donau-Universität Krems vor. Sie berechtigen die Teilnehmer/Innen weder zur Stornierung noch zur Minderung des Entgelts bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

6. Haftung

Die Donau-Universität Krems haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen MitarbeiterInnen der Donau-Universität Krems beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

7. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen des Universitätslehrganges selbständig geschaffenen Werke von Teilnehmern, bleiben im geistigen Eigentum des/der Teilnehmer/s.
Der/die Teilnehmer/In erteilt der Donau-Universität Krems unentgeltlich die zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung für sämtliche Verwertungsarten einschließlich des Rechts zur Nutzung in Online-Netzen, insbesondere dem Internet.
Die Nutzung des Werkes durch den/die Teilnehmer/In selbst wird dadurch nicht beschränkt.

8. Copyright

Die im Rahmen eines Universitätslehrganges beigestellten Lehrgangsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Donau-Universität Krems bzw. des/der jeweiligen Autor/s/in oder des/der Werkhersteller/s/in und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt der Lehrgangsunterlagen etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Anfertigung einzelner Vervielfältigungsstücke von einem Werk zum eigenen Gebrauch; Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes etc.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Lehrgangsunterlagen der Donau-Universität Krems ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Donau-Universität Krems bzw. des/der jeweiligen Autor/s/in oder des/der Werkhersteller/s/in nicht gestattet.
Die Lehrgangsunterlagen sind kostenlos elektronisch abrufbar.

9. Änderung von persönlichen Daten

Namens- und Adressänderungen der/des Teilnehmers/in sind der Donau-Universität Krems schriftlich binnen 1 Monat mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gilt die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als gültige Zustelladresse.

10. Veranstaltungsort

Die Lehrveranstaltungen finden in den Räumen der Donau-Universität Krems, Dr. Karl Dorrek-Straße 30, 3500 Krems oder in anderen bekannt gegebenen Räumen statt.