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Zulassungsvoraussetzungen akademisch und MSc:
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Akademische/r PsychotherapeutIn: Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 und das positiv absolvierte Aufnahmeverfahren beim ÖAKBT.
Master of Science (Psychotherapie): Studienberechtigung und die Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 sowie das positiv absolvierte Aufnahmeverfahren beim ÖAKBT. Das absolvierte psychotherapeutische Propädeutikum ist nachzuweisen.
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