|
Zulassungsvoraussetzungen:
|
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) ein international anerkannter akademischer Studienabschluss aus pflegerischen, medizinischen, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studienrichtungen oder (2) ein Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege, einer mindest zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung im Gesundheitswesen sowie weitere berufliche Qualifikationen, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird oder (3) die absolvierte Hebammenakademie bzw. Akademie für Sozialarbeit bzw. Akademie für Medizin-Technische Dienste, einer mindest zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung sowie weitere berufliche Qualifikationen, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird.
|