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Personal-Aufnahmeverfahren


Personal-Aufnahmeverfahren an der Donau-Universität Krems

Der AKGL begleitet alle Personalaufnahmeverfahren an der Donau-Universität Krems. Die Funktion des AKGL bei Personalaufnahmeverfahren besteht darin, Gleichbehandlung der BewerberInnen sicher zu stellen. Dazu ist der Arbeitskreis gesetzlich mit Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten ausgestattet. Die gesetzliche Grundlagen (u.a. § 42 UG 2002 und der Frauenförderungsplan der Donau-Universität Krems) sehen eine Einbindung des Arbeitskreises an mehreren Stellen des Aufnahmeverfahrens (Ausschreibungstext, BewerberInnenlisten, Bewerbungsgespräche, Bestätigung der Gleichbehandlung) vor. Effizientes Agieren kann dadurch gewährleistet werden, dass sowohl die Mitglieder als auch die Ersatzmitglieder des AKGL laut Geschäftsordnung berechtigt sind, Aufnahmeverfahren zu  begleiten. Primäres Ziel zur Sicherstellung der Gleichbehandlung ist es für den AKGL, qualitätsvolle und transparente Aufnahmeprozesse zu unterstützten.

In Kooperation mit der Personalabteilung der Donau-Universität Krems wurde ein Leitfaden erstellt, der den Aufnahmeprozess und die Aufgaben der beteiligen AkteurInnen im Detail beschreibt. (Siehe Download rechts)


Personal-Aufnahmeverfahren an der Universtiät Graz

Die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung der Universität Graz hat einen empfehlenswerten Leitfaden erstellt, der bei der systematischen Auswahl von geeigneten MitarbeiterInnen unterstützt. Der Leitfaden bietet eine allgemeine, kurz gefasste und sehr praxisbezogene Einführung in die Thematik und soll dabei helfen, Einschätzungen vorzubeugen, die auf Geschlechterstereotypen basieren.

Diesen Leitfaden stellt der AKGL ebenfalls zur Verfügung. (Siehe Download rechts)
Leitfaden für die Besetzung einer neuen Stelle
Leitfaden Personalauswahl Uni Graz