Curricula-Kommission |
| Der Senat ist berechtigt, Curricula durch Verordnung zu erlassen und zu ändern. Er setzt hierfür eine entscheidungsbefugte Kommission gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 UG 2002 ein. Die Kommission ist für die Dauer der Funktionsperiode des Senats eingerichtet. |
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Mitglieder |
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Aufgaben |
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