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Curricula-Kommission

Der Senat ist berechtigt, Curricula durch Verordnung zu erlassen und zu ändern. Er setzt hierfür eine entscheidungsbefugte Kommission gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 UG 2002 ein. Die Kommission ist für die Dauer der Funktionsperiode des Senats eingerichtet.

Vorsitzender

Dr. Johannes Kerschbaumer, M.E.S.

Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Eva-Maria Stöckler

Mitglieder

Arch. DI Dr. Renate Hammer, MAS
Univ.-Prof. Dr. Gudrun Biffl
Univ.-Prof. Dr. Christoph Gisinger
Mag. Dr. Walter Seböck, MSc, MBA
PhDr. Andra Gruber, MSc, MBA
Dieter Prokop

Aufgaben

Die Curricula-Kommission ist für die Beschlussfassung aller neuen Curricula und für die Änderung bestehender Curricula für Universitätslehrgänge zuständig. Die Kommission wird bei der Durchführung dieser Verfahren von der DLE Studien- und Organisationsrecht unterstützt.
Die Beschlüsse der Curricula-Kommission müssen vom Senat genehmigt werden.
Die vom Senat genehmigten Curricula werden dem Rektorat von der DLE Studien- und Organisationsrecht vorgelegt. Dieses entscheidet dann über die Einrichtung der Lehrgänge. Eine Information über die Einrichtung durch das Rektorat erfolgt per Mitteilungsblatt.

Zusammensetzung

vier Mitglieder der Personengruppe UniversitätsprofessorInnen einschließlich der LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine UniversitätsprofessorInnen sind
zwei Mitglieder der Personengruppe UniversitätsdozentInnen und der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb
zwei VertreterInnen der Studierenden