StudiendirektorinMag. Vera Ehgartner |
|
Zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz wurde vom Senat ein Organ mit der Funktionsbezeichnung "Studiendirektor/in“ als monokratisches Organ eingerichtet. Grundlage dafür bildet das Universitätsgesetz 2002 (§ 19 Abs. 2 Z 2 UG 2002).
Zur Studiendirektorin/zum Studiendirektor ist eine mit den Angelegenheiten des Studienbetriebes vertraute Person zu bestellen, die über entsprechende Kenntnisse des Studienrechts verfügt. Die Funktionsperiode der Studiendirektorin beträgt drei Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.
Am 18. Juni 2009 wurde Mag. Vera Ehgartner, die Leiterin des Studien- und Organisationsrechts, als Studiendirektorin bestellt.
Aufgaben
Das Aufgabegebiet der Universitätsdirektorin umfasst insbesondere die Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren und das Erlassen von Bescheiden in allen studienrechtlichen Angelegenheiten. Bei der Gestaltung des Amtes sind die Rechtssicherheit der Studierenden, die Sicherung von Qualitätsstandards sowie die enge Kooperation mit dem Rektorat, mit der Curricula-Kommission und mit dem Senat von entscheidender Bedeutung.
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems Teil II § 2.
|
|








