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Universitätsrat

Vorsitzender

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien

Stellvertretende Vorsitzende

wHR Prof. Mag. Ingrid Schwab-Matkovits
Geschäftsführerin der FH Burgenland Ges.m.b.H.

Mitglieder

Univ.-Prof. Dr. Roland Fischer
Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) an der Universität Klagenfurt
Dr. Christian Milota
Geschäftsführer der NÖ Landesakademie
Mag. Martina Pecher
Abgeordnete zum NR a.D. und geschäftsführende Gesellschafterin der Pecher Consulting GmbH

Aufgaben (Auszug)

Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
Wahl des/r Rektors/in aus dem Dreiervorschlag des Senats
Wahl der Vizerektoren/innen auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats

Zusammensetzung

Zwei vom Senat gewählte Mitglieder
Zwei von der Bundesregierung bestellte Mitglieder (gemäß § 5 (3) DUK-Gesetz wird eines dieser Mitglieder von der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeschlagen)
Ein von den ursprünglichen vier Mitgliedern des Universitätsrats einvernehmlich bestelltes fünftes Mitglied
Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133 UG, keine Arbeitnehmer/innen der Universität und keine Mitarbeiter/innen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein.