Universitätsrat |
Vorsitzender |
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Stellvertretende Vorsitzende |
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Mitglieder |
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Aufgaben (Auszug) |
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Zusammensetzung |
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| Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133 UG, keine Arbeitnehmer/innen der Universität und keine Mitarbeiter/innen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein. |






