DUK-GesetzAm 1. April 2004 trat das "Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems" (DUK-Gesetz 2004) in Kraft, in dem die Strukturen der Donau-Universität Krems dem österreichischen Universitätsgesetz 2002 weitgehend angeglichen wurden. Aufgrund ihrer Spezialisierung auf Weiterbildungsstudien gelten für die Donau-Universität Krems alle jene Regelungen des Universitätsgesetzes, die auf den besonderen Wirkungsbereich „Außerordentliche Studien“ oder „Weiterbildungsstudien“ Anwendung finden. |
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