Am 1. April 2004 trat das "Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems" (DUK-Gesetz 2004) in Kraft, in dem die Strukturen der Donau-Universität Krems dem österreichischen Universitätsgesetz 2002 weitgehend angeglichen wurden. Die Donau-Universität Krems ist damit offiziell die 22. staatliche Universität Österreichs, spezialisiert auf postgraduale Weiterbildung. Daher gelten für die Donau-Universität Krems alle Regelungen des Universitätsgesetzes, die auf den besonderen Wirkungsbereich „Außerordentliche Studien“ oder „Weiterbildungsstudien“ Anwendung finden.