Erste Schritte zum Studium an der Donau-Universität Krems
Sie möchten sich für die Teilnahme am Universitätslehrgang "Bildungs- und Berufsberatung" bewerben? Bitte folgen Sie dem beschriebenen Ablauf!
1. Kontaktaufnahme
Um informell abzuklären, ob das angestrebte Studium das richtige für Sie ist und Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie uns bitte persönlich:
Einen ersten Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen und das Curriculum des Universitätslehrgangs erhalten Sie in der Factbox auf der Lehrgangs-Homepage.
2. Digitale Übermittlung der Bewerbungsunterlagen
Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, füllen Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen aus und bereiten Sie die genannten Dokumente vor:
- Anlage Teilnahmegebühr (BBB AE, BBB MA)
- Europass-Lebenslauf
- Letter of Intent (Motivationsschreiben)
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Kopie des Reisepasses)
- Weitere erforderliche Dokumente (siehe "Curriculum" in der Factbox des Lehrgangs und den Abschnitt "Erforderliche Dokumente" auf der Seite "Zulassung")
Bewerbung/Online-Voranmeldung
Laden Sie nun hier Ihre Dokumente über das Portal Bewerbung/Online-Voranmeldung hoch.
Bitte wählen Sie bei der Bewerbung folgende Studienkennzahl aus:
UM 992 623 Bildungs- und Berufsberatung (MA)
UM 992 622 Bildungs- und Berufsberatung (AE)
3. Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
Nach Einlangen der Bewerbungsunterlagen werden Sie von der Lehrgangsleitung zum persönlichen Aufnahmegespräch bzw. Aufnahmeverfahren eingeladen.
4. Assessmentverfahren
Im Assessmentverfahren zur Überprüfung der Eintrittskompetenzen wird überprüft, ob die BewerberInnen die im Curriculum festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
5. Zulassung zum Studium
Nach positiver Absolvierung des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie die "Bestätigung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen". Für die Zulassung zum Studium sind die Vorlage aller erforderlichen Dokumente und die Verbuchung der Teilnahmegebühr erforderlich. Um sämtliche Informationen zur Zulassung zu erhalten, besuchen Sie bitte die folgende Seite:
6. Zulassungsvoraussetzungen
Akademische/r Expertin/e (AE)
Zugelassen werden können alle Bewerber/innen, die
- über die allgemeine Universitätsreife und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen oder
- eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung und/oder die Absolvierung relevanter einschlägiger Weiterbildung vorzuweisen haben.
Master of Arts (MA)
Zugelassen werden können alle Bewerber/innen, die
- über einen international anerkannten ersten akademischen Studienabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule verfügen oder
- eine gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt:
- allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position.
- oder bei fehlender Hochschulreife ein Mindestalter von 24 Jahren, mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position und die positive Beurteilung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs, das von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird.
Es können auch Aus- und Weiterbildungszeiten eingerechnet werden.
Im Falle Ihrer Bewerbung auf Basis einer gleichzuhaltenden Qualifikation überprüfen wir gerne für Sie im Vorfeld die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Die Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens an der Donau-Universität Krems.
Die Anzahl der Studienplätze ist limitiert. Sichern Sie sich daher Ihren Studienplatz rechtzeitig!