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Das Programm wird auf Grundlage einer UG-Novelle für das Studienjahr 2024/25 umgestellt. Die Inhalte beziehen sich auf das Studienjahr 2023/24, Änderungen daher vorbehalten.

EinsteigerInnen juristischer Kernberufe sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die stetig wachsende Komplexität und die Zersplitterung des Rechts erfordern neben fachübergreifendem Grundlagenwissen sowie anwendungsorientierten Kenntnissen in der Vertragsgestaltung und Prozessführung zunehmend auch ein hohes Maß an Spezialisierung. Detailliertes Fachwissen einerseits und der Blick für das große Ganze andererseits sind essentiell. Für eine erfolgreiche Karriere sind tiefgehende Kenntnisse des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts unerlässlich – und deren klientensichere Anwendung auf Deutsch und Englisch.

Das bilinguale Programm bietet seinen Studierenden eine fundierte Weiterbildung, die über bloße Wissensvermittlung hinausgeht und die sich an den rechtlichen Bedürfnissen der heute globalisierten Wirtschaft orientiert.

Informationsvideo zum Lehrgang


* Einzelne Lehrveranstaltungen können als Ausbildungsseminarhalbtage beim Ausschuss der RAK NÖ beantragt werden.

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Studiengebühr steuerlich abgesetzt werden.

 

Zielgruppe

KonzipientInnen von Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, MitarbeiterInnen von Rechtsabteilungen, SteuerberaterInnen und WirtschaftstreuhänderInnen (inkl. BerufsanwärterInnen), NotariatskandidatInnen, Notare und Notarinnen, Mitglieder der Unternehmensleitung.

Studienvariante
Master of Laws in europäischem und internationalem Wirtschaftsrecht
Zulassungs­voraussetzungen
Studium lt. Verordnung
Lernformat
Dauer
3 Semester
ECTS-Punkte
60
Lehrgangsbeitrag
EUR 7.900,--
Beginn
Wintersemester 2023/24
Sprache
Deutsch und Englisch
Verordnung (Curriculum)
Studienort
Universität für Weiterbildung Krems
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Veranstalter
Margit Unegg

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Infomaterial

„Das Recht der USA dominiert bei internationalen Verträgen sowie bei Transaktionen im anglo-amerikanischen Raum. Für Europa sind die USA der wichtigste Handelspartner und die Geschäftsbeziehungen dadurch sehr eng. Durch die sehr weit ausgelegte Jurisdiktion US-amerikanischer Gerichte, kann man aber auch relativ schnell unfreiwillig mit US-Recht und US-Gerichten konfrontiert sein. “

Dr. Robin Lumsden MBA/MSx (Stanford) LLM (Berkeley)

Vortragender zum Thema "US-Recht"

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