Die Universität für Weiterbildung Krems setzt gegenwärtig ein abgeschlossenes Studium (mindestens Bachelorabschluss) voraus. Sie bietet jedoch in vielen Fällen auch Interessent_innen „mit gleichzuhaltender beruflicher Qualifikation“ die Möglichkeit zur Einschreibung. Wenn Studierende infolge „gleichzuhaltender Qualifikation“, das heißt ohne Bachelorabschluss, sondern aufgrund von nonformal oder informell erworbenen Kompetenzen in Masterstudien zugelassen werden sollen, werden die Eintrittskompetenzen gemäß der EQR/ NQR-Deskriptoren für das Bachelorniveau überprüft (Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen 2016, NQR-Gesetz). Dazu werden individuelle lehrgangsspezifische Äquivalenzprüfungsverfahren eingesetzt (z. B. Pre-Tests, Kompetenz-Landkarten, Aufnahme-Interviews, Portfolios). Diese konkreten Zulassungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Curriculum.
Nähere Informationen:
www.donau-uni.ac.at/zulassung