Die österreichischen Mastergrade in der universitären Weiterbildung werden unter anderem nach Abschluss von Universitätslehrgängen verliehen, die in Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sind.
Mastergrade aus der universitären Weiterbildung entsprechenden Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu deren Doktoratsstudien eingerichtet sind (z. B. „Master Universitario" in Italien; „Licentiat" in Schweden; „Diplôme d’études approfondies" in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], "Maestro" in Spanien).
Bilaterale Abkommen regeln die Berechtigung zur Führung des erworbenen Mastergrads im entsprechenden Vertragsland. Aufgrund dieser Abkommen können AbsolventInnen den an der Donau-Universität Krems erworbenen Mastergrad im jeweils anderen Staat führen. Zwischen Österreich und Deutschland etwa besteht ein solches Abkommen.
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