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Zulassungsvoraussetzungen
Die Studiengänge werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Englischkenntnisse sind zum Verständnis englischsprachiger Literatur erforderlich. Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze (Anzahl der Studienplätze: 20).
Zulassungsvoraussetzung: Hochschulstudium ist abgeschlossen
- Abschluss eines inländischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulstudiums
- Der Nachweis ausländischer Studienabschlüsse ist gegebenenfalls mittels Beglaubigungen zu erbringen. Details entnehmen Sie bitte dem Dokument „Beglaubigungsliste Hochschulwesen“.
Zulassungsvoraussetzung: Universitätsreife (Studienberechtigung) ist vorhanden
Mit Matura bzw. Abitur oder Studienberechtigung kann die Zulassung auf Basis ausreichender Berufserfahrung erfolgen.
- Berufserfahrung für MSc / MA / MBA: mindestens 4 Jahre fachlich relevant
- Berufserfahrung für Certified Program / Akademische/r ExpertIn: mindestens 2 Jahre fachlich relevant
Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden
Zulassungsvoraussetzung: Universitätsreife (Studienberechtigung) ist NICHT vorhanden
OHNE Matura bzw. Abitur oder Studienberechtigung kann die Zulassung auf Basis umfangreicherer Berufserfahrung erfolgen. Der Mindestumfang der Berufserfahrung hängt vom angestrebten Studium ab.
- Berufserfahrung für MSc / MA / MBA: mindestens 8 Jahre, davon zumindest 4 Jahre fachlich relevant
- Berufserfahrung für Certified Program / Akademische/r ExpertIn: mindestens 5 Jahre, davon zumindest 3 Jahre fachlich relevant
Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden