Modulzeiten / Start Oktober 2023

Master of Science (MSc) – 5 Semester

1. Modul 16. - 21. Oktober 2023
2. Modul 18. - 23. März 2024
3. Modul 17. - 22. Juni 2024
4. Modul 18. - 23. November 2024
5. Modul 10. – 15. März 2025
6. Modul 10. – 15. November 2025

Ausbildungsinhalte

Vermittlung von Grundlagen aus der Entwicklungsneurologie, der funktionellen Neuroanatonomie, der Neurophysiologie, der klinischen Neurologie, der restaurativen Neurologie und der neurologischen Rehabilitation

Vorlesungen über Krankheitsbilder und klinische Syndrome (Schlaganfall, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, neurodegenerative Erkrankungen, neuromuskuläre Erkrankungen u.a.)

Seminare über Störungen und evidenzbasierte Behandlungskonzepte (motorische Störungen, Störungen des Sehens und Vorstellens, Apraxie, Kommunikations- und Gedächtnisstörungen, Störungen der Tonus- und Haltungskontrolle, Störungen der Raumwahrnehmung, der Sprache, des Schreibens, des Rechnens, des Sprechens und Schluckens, psychomotorische Störungen im Kindes- und Jugendalter u.a.)

Lösungs- und zielorientierte Gesprächsführung in der Neurorehabilitation

Befunderhebung, klinische Untersuchungsmethoden, semiquantitative und quantitative Evaluierungsmethoden, Dokumentation

Vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten der Neurorehabilitation betreffend komplexe kognitive Störungen und spezifische therapeutische Interventionen

Lehrmethodik

Um den Anforderungen eines berufsbegleitenden Studiums bestmöglich nachzukommen, werden die einzelnen Module im Blended-Learning-Modus angeboten, der einen ausgewogenen Mix aus Präsenzphasen, Selbststudium und betreutem Online-Lernen vorsieht.

Die Onlinephasen werden über eine Lernplattform begleitet, die einzelnen Themenblöcke werden in Abstimmung zum Inhalt der Präsenzvorlesung angeboten. Darüber hinaus werden wir die Möglichkeit des virtuellen Klassenraums nützen, in welchem Studierende durch Online-Tutoren und -Tutorinnen den aktuellsten Wissensstand aus deren Fachgebiet vermittelt bekommen.

Forschungsorientierte Ausbildungsinhalte

Vermittlung von Forschungsgrundlagen und wissenschaftlichen Konzepten (Grundlagen der wissenschaftlichen Dokumentation und Biostatistik, klinische Trial-Methodologie und wissenschaftliche Anwendungen in den Neurowissenschaften)

Wissenschafltiche Projektarbeit (Grundlagen wissenschafltichen Arbeitens inklusive Literaturrecherchen im Internet, Fallbesprechungen, Testmethoden, Verfassen von Studiendesigns, methodisches Erarbeiten von Hypothesen und statistischen Verfahren bei z.T. vorgegebenen Fragenstellungen, betreute Praktika und Erstellen einer Master-Thesis)

Mastergrade:

Die österreichischen Mastergrade sind wie folgt zu bewerten

Grundsätzliches:

Mastergrade „Master of …“, „Master in …“ werden nach Abschluss von Universitätslehrgängen (§ 58 des österreichischen Universitätsgesetzes 2002, BGBI. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts Studiengesetzes - UniStG, BGBI.I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) oder Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes - FHStG, BGBI. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bewertung in Österreich:

Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Die Universitätslehrgänge bzw. Lehrgänge zur Weiterbildung fallen unter die gleichwertigen Studien, die zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums berechtigen können; diese Gleichwertigkeit ist von der betreffenden Universität im Einzelfall zu prüfen. Berufsrechtlich können Mastergrade in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Internationale Bewertung:

Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Magistar" in Kroatien; „Master Universitario" in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d'études approfondies" in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro" in Spanien). Auf Grund eines Mastergrades ist nicht zwingend mit einer automatischen Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen; allerdings kann dies im Einzelfall erfolgen.

Führung:

Gemäß § 88 des Universitätsgesetzes 2002 sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen. Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden. 

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