Die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn erfolgt in Österreich nach dem Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 und setzt sich aus dem Psychotherapeutischen Propädeutikum (1. Teil) und dem Psychotherapeutischen Fachspezifikum (2. Teil) zusammen.
Im Universitätslehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ werden die theoretischen Inhalte des allgemeinen, ersten Teils der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn gemäß § 3. (1) des Psychotherapiegesetzes BGBl. Nr. 361/1990 vermittelt. Ziel ist die Gleichstellung all jener für eine Psychotherapieausbildung zugelassener Personen, die aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern stammen und ein einheitliches psychotherapeutisches Grundlagenniveau erreichen sollen.
Personen, die eine psychotherapeutische Ausbildung nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz anstreben.
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
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Infomaterial
Psychotherapeutisches Propädeutikum
Richtlinien und Informationen zum Universitätslehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum
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