Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft:
> im Gesundheits- oder Sozialwesen,
> in einem kaufmännischen Beruf,
> in der öffentlichen Verwaltung
> oder eine den landesrechtlichen Bestimmungen in dem Land des Mitgliedsverbandes entsprechende Berufsausbildung
> oder Abschluss eines fachspezifischen Studiengangs auf Hochschulniveau
+ mindestens zweijährige Leitungstätigkeit