Seminarraum 2.4
Mit 1.1.2022 ist die weitreichendste Novellierung des Urheberrechts der letzten Jahrzehnte in Kraft getreten. Damit wurden auch umfassende Vorschriften ins UrhG eingeführt (§§ 31a, 37b ff UrhG), welche die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten zwischen Kreativschaffenden und Verwertern regeln und mehrere Schutzvorschriften für Kreativschaffende setzen. Die neuen Vorschriften stellen die urheberrechtliche Vertragspraxis vor enorme Herausforderungen: Welche Verpflichtungen bewirkt das neue Urhebervertragsrecht für die Vertragsparteien? Welche privatautonomen Gestaltungsspielräume verbleiben Verwertern? Wie lassen sich Verträge rechtssicher gestalten?
Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Zentrum für Geistiges Eigentum, Medien- und Innovationsrecht in Kooperation mit dem Forschungsverein für Technikrecht eine ganztätige Intensivtagung. Im Fokus steht eine grundlagen- und anwendungsorientierte Aufarbeitung der Neuerungen und praktischen Auswirkungen der neuen urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen. Die Tagung soll dabei auch Raum für Networking und Gedankenaustausch bieten.
Adressiert werden Jurist_innen aus der Beratungs- oder Unternehmenspraxis mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immaterialgüterrecht sowie Entscheidungsträge und Interessierte (insb aus dem IT-, Kreativ-, Kunst- oder Kulturbereich), die mit Fragen der Vertragsgestaltung befasst sind.
Die Intensivtagung findet in Präsenz am Campus der Universität für Weiterbildung Krems statt.
Partner der Veranstaltung: Forschungsverein für Technikrecht
Programm
Univ.-Prof. Dr. Clemens Appl
Univ.-Prof. Dr. Philipp Homar
Hon-Prof. RA. Dr. Michel M. Walter
RA. Dr. Dominik Hofmarcher
Pausenverpflegung und Abendempfang sind in der Tagungsgebühr inkludiert.
Anmeldung
Wissenschaftliche Programmleitung
