04.05.2018

Vor über 80 TeilnehmerInnen hat am 4. Mai 2018 das 4. Österreichische Baurechtsforum, das in Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht (ÖGEBAU) jährlich abwechselnd an der Donau-Universität Krems und der Universität Innsbruck abgehalten wird, am Kremser Campus stattgefunden. Das Forum ist der Diskussion zwischen Baupraxis und Rechtswissenschaft gewidmet; es behandelt baurelevante Rechtsfragen und aktuelle Rechtsentwicklungen.

Themen waren in diesem Jahr die aktuelle Vergaberechtsreform (Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller), Haftungsrechtliche Aspekte des „Technischen Schulterschlusses“ bei mehreren Baubeteiligten (Hon.-Prof. Dr. Irene Welser), das neue deutsche Bauvertragsrecht (Univ.-Prof. Dr. Dieter Krimphove), die gerichtsfeste Begründung von Behinderungsmehrkosten nach der ÖNORM und den FIDIC-Regelungen (RA Dr. Thomas Anderl), die Angemessenheit von Mehrkosten (RA DDr. Hermann Wenusch) sowie das Bauwerksbuch nach der Wiener Bauordnung (Senatsrat Dr. Gehard Cech).

Tagungsleiter Vizerektor Ratka freute sich über das hohe TeilnehmerInneninteresse: „Kaum ein Rechtsgebiet ist so unmittelbar gesellschaftswirksam wie das Baurecht; der transdisziplinäre Ansatz des Dialoges zwischen Technik und Recht hat sich bewährt“.

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