Entscheidung für eine fachspezifische Ausbildung:
Die Wahl für die fachspezifische Ausbildung (Verhaltenstherapie, Integrative Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) wird im zweiten Jahr des Bachelorstudiums getroffen (3.-4. Semester).
Im Falle eines Quereinstieges in das Masterstudium mit Absolvierung der Aufbaumodule muss diese Entscheidung vorab bei der Anmeldung getroffen werden.
Voraussetzung für das Masterstudium (fachspezifische Ausbildung):
- Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 i.d.g.F. (entsprechende berufliche Vorbildung oder Bescheid des BMGF und Nachweis des psychotherapeutischen Propädeutikums)
- abgeschlossenes universitäres Studium auf mindestens Diplom-/Bachelor-Niveau (NRQ 6)
- mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
- Absolvierung von Modulen aus dem Psychotherapie BSc (CE) je nach Vorstudium (siehe Curriculum – „Aufbaumodule“)
- Teile der störungsspezifischen, fachspezifischen und wissenschaftlichen Grundausbildung sind bereits im Bachelor „Psychotherapie“ (CE) integriert, daher müssen diese nachgeholt werden (als Modulteilnahme, eine Inskription im Bachelorstudium ist nicht notwendig!)
- Absolvierung des Aufnahmeverfahrens
Aufbaumodule
1. Aufbaumodul
2. Aufbaumodul
3. Aufbaumodul
(*) Vertiefungen möglich in Verhaltenstherapie oder im humanistischen Cluster
(Integrativer Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie)
(**) Vertiefungen möglich in qualitativer oder quantitativer Forschungsmethodik
Diese Aufbaumodule werden an der Universität für Weiterbildung Krems angeboten. Die schulenspezifischen Kurse (*) sind je nach gewählten Fachspezifikum auszusuchen und stellen einen Teil der fach-spezifischen Ausbildung dar. Ein Wechsel der fachspezifischen Ausbildung ist ausschließlich nach einer Wiederholung der schulenspezifischen Kurse möglich.