Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Es plant zusammen mit dem Universitätsrat die strategische Entwicklung der Universität und berät diese mit dem Senat. Es erstellt in Zusammenarbeit mit den Fakultäten gemeinsam einen Entwicklungsplan, in dem unter anderem Schwerpunkte in Lehre und Forschung sowie Maßnahmen zur weiteren Internationalisierung und Profilierung der Universität festgelegt werden.

Die Aufgaben des Rektorats sind in § 22 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 festgelegt. Dazu zählen unter anderem

  • Erstellung eines Organisationsplans zur Beschlussfassung an den Universitätsrat
  • Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung
  • Bestellung der Leiter_innen von Organisationseinheiten
  • Erteilung der Lehrbefugnis
  • Zulassung der Studierenden
  • Veranlassung von Evaluierungen und deren Veröffentlichung
  • Vorlage des Rechnungsabschlusses und des Tätigkeitsberichts an den/die Bundesminister_in

Die detaillierten Aufgaben des Rektorats sind in der Geschäftsordnung des Rektorats der Universität für Weiterbildung Krems dokumentiert (siehe auch Mitteilungsblatt Nr. 63 vom 21. September 2023) .

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