Mitteilungsblätter 2026

Mitteilungsblatt 6/2026 vom 26.01.2026
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08.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in / AEP, 90 ECTS-Punkte
09.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Inclusivity in Urban Climate Adaptation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department Bauen und Umwelt) Studium gemäß §§ 56 (2) und 54d UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS Punkte
10.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Embedded Systems Design“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Integrierte Sensorsysteme) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
11.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Embedded Systems Design“
12.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „eEducation – Digitales Lerndesign“ (Zuvor: „eEducation – Digitales Lerndesign, AE“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Digitalem Lerndesign / AEP, 60 ECTS-Punkte
13.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „eEducation – Digitales Lerndesign“
14.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „eEducation – Digitales Lerndesign“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 90°ECTS-Punkte
15.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „eEducation – Digitales Lerndesign“
16.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
17.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“
18.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Specialist“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
19.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Akademische_r Versicherungsmakler_in und Risikomanager_in“ (Zuvor: „Risikomanagement und Versicherungsrecht“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Versicherungsmakler_in und Risikomanager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte

Mitteilungsblätter 2025

Mitteilungsblatt 66/2025 vom 15.12.2025
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539.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums „Psychotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Studium gemäß § 54 UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS-Punkte
540.  Einrichtung des Masterstudiums „Psychotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
541.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Supervision und Coaching“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
542.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Osteopathie“ (Zuvor: „Osteopathie (Akademische/r Expert/in)“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Osteopathie / AEP, 60 ECTS-Punkte
543.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Osteopathie“
544.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Clinical Study Coordination“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc°(CE), 180 ECTS-Punkte
545.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Management von Versorgungseinrichtungen im niedergelassenen Bereich“ (Zuvor: „Management von Versorgungseinrichtungen im niedergelassenen Bereich (Certified Programm)“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
546.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Validierung und Anerkennung von Kompetenzen und Lernleistungen im Bildungsbereich“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
547.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gebäudesanierung – Strategien für klimaneutrale Bestandsgebäude“ (Zuvor: „Revitalisierung Bestandsbauten“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
548.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sanierung und Revitalisierung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Sanierung und Revitalisierung / AEP, 60 ECTS-Punkte
549.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Arbeits- und Personalrecht / AEP, 60 ECTS-Punkte
550.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „International Relations“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 90 ECTS-Punkte
551.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „International Relations“
552.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Versicherungsrechts“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
553.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Risikomanagement und Versicherung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
554.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Versicherungsspartenkunde“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
555.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Akademische_r Versicherungsmakler_in und Risikomanager_in“ (Zuvor: „Risikomanagement und Versicherungsrecht“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Versicherungsmakler_in und Risikomanager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
556.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Versicherungsrecht“ (Zuvor: „Versicherungsrecht, LL.M.“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 61/2025 vom 20.11.2025
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516.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Brandschutzmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
517.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Brandschutzmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
518.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Brandschutzmanagement“
519.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Health Innovation Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
520.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Health Innovation Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
521.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Health Innovation Management“
522.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Prozessmanagement“ (Zuvor: „Prozessmanagement AE“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Prozessmanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
523.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Qualitätsmanagement“ (Zuvor: „Qualitätsmanagement AE“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Qualitätsmanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
524.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Information Design“ (Zuvor: „Informationsdesign CP“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
525.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kontinenz- und Stomaberatung“
526.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gesundheitspädagogik“
527.  Ergänzung zur Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“
528.  Änderung der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems
Mitteilungsblatt 50/2025 vom 16.09.2025
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449.  Widerruf der Richtlinie des Senats der Universität für Weiterbildung Krems „Verfahrensergänzung zur Einreichung von Curricula“
450.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „IT-Grundlagen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
451.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „IT-Grundlagen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
452.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „IT-Grundlagen“
453.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Future of Work und digitale Organisationen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
454.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Future of Work und digitale Organisationen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
455.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Future of Work und digitale Organisationen“
456.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
457.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
458.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung“
459.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Energy Innovation – Engineering and Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 96 ECTS-Punkte
460.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Energy Innovation – Engineering and Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
461.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Energy Innovation – Engineering and Management“
462.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Advanced Sports Medicine“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2), Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 60 ECTS-Punkte
463.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Advanced Sports Medicine“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
464.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Advanced Sports Medicine“
465.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Hochschul- und Wissenschaftsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
466.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Hochschul- und Wissenschaftsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
467.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Hochschul- und Wissenschaftsmanagement“
468.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kontinenz- und Stomaberatung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
469.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kontinenz- und Stomaberatung“
470.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master Professional / MPr, 90 ECTS-Punkte
471.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Executive MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Executive Master of Business Administration / EMBA, 75 ECTS-Punkte
472.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Operations Management“ (Zuvor: „Lean Operations Management AE“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Lean Operations Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
473.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Demenzstudien“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
474.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Praxisforschung Demenz und Hirngesundheit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
475.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bedürfnisgerechte Begleitung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
476.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Praxisorientierte Förderung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für die Beratung und Förderung von Menschen mit Demenz / AEP, 60 ECTS-Punkte
477.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation und Medien“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Experte_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
478.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Kommunikation und Medien“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 90 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 46/2025 vom 21.08.2025
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358.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Security Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
359.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Security Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
360.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Security Management“
361.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sicherheitstechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
362.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sicherheitstechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
363.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sicherheitstechnik“
364.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sicherheitsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Sicherheitsmanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
365.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sicherheitsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
366.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sicherheitsmanagement“
367.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Security and Safety Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
368.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Security and Safety Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
369.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Security and Safety Management“
370.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Strategisches IT-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
371.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Strategisches IT-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
372.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Strategisches IT-Management“
373.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Clinical and Community Health Nursing“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
374.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Clinical and Community Health Nursing“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
375.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Clinical and Community Health Nursing“
376.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ethische Unternehmensführung im Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) iVm 54d UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
377.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Ethische Unternehmensführung im Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
378.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ethische Unternehmensführung im Gesundheitswesen“
379.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Managing conflict and effective dispute resolution in higher education” (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
380.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Managing conflict and effective dispute resolution in higher education“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
381.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Managing conflict and effective dispute resolution in higher education“
382.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Persönliches Wissensmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
383.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Persönliches Wissensmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
384.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Persönliches Wissensmanagement“
385.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „International Relations“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
386.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „International Relations“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
387.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „International Relations“
388.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms "IP-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r IP-Manager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
389.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „IP-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
390.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „IP-Management“
391.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Angewandte Soziale Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Arts (Continuing Education) / BA (CE), 180 ECTS-Punkte
392.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Angewandte Soziale Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
393.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Angewandte Soziale Arbeit“
394.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Chemietechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
395.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Chemietechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
396.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Chemietechnik“
397.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Elektrotechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
398.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Elektrotechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
399.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Elektrotechnik“
400.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Mechatronik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
401.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Mechatronik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
402.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Mechatronik“
403.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in / AEP, 90 ECTS-Punkte
404.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
405.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“
406.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
407.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
408.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Physiotherapie, Prävention und Rehabilitation“
409.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Clinical Study Coordination“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
410.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Clinical Study Coordination“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
411.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Clinical Study Coordination“
412.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Osteopathie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
413.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Fahrzeugtechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
414.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
415.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
416.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
417.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kommunalrecht“
418.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Essentials der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
419.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Profilbildung und Spezialisierungen in der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
420.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische Fachkraft im Sozialbereich / AEP, 60 ECTS-Punkte
421.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Sammlungswesen Essentials“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
422.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „General Management College“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
423.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „General Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r General Manager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
424.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Specialist“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
425.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS Punkte
426.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA General Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 60 ECTS-Punkte
427.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sanierung und Revitalisierung“ (Zuvor: „Sanierung und Revitalisierung, AE“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Sanierung und Revitalisierung / AEP, 60 ECTS-Punkte
428.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sanierung und Revitalisierung“
429.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
430.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Real Estate“
431.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in professionellem Schulmanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
432.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
433.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 90 ECTS-Punkte
434.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
435.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
436.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“
437.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Medizinrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
438.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Cultural Property Protection and Disaster Response“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
439.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 40/2025 vom 21.07.2025
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250.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
251.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
252.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“
253.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Kommunikation und Medien“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 90 ECTS-Punkte
254.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Kommunikation und Medien“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
255.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Kommunikation und Medien“
256.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Unternehmensjurist_in / Legal Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
257.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Unternehmensjurist_in / Legal Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
258.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Unternehmensjurist_in / Legal Management“
259.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlegende und erweiternde Kompetenzen in Bildungs- und Sozialarbeit“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
260.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlegende und erweiternde Kompetenzen in Bildungs- und Sozialarbeit“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
261.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlegende und erweiternde Kompetenzen in Bildungs- und Sozialarbeit“
262.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Angewandte Forschungsmethoden der Bildungs- und Sozialwissenschaften“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
263.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Angewandte Forschungsmethoden der Bildungs- und Sozialwissenschaften“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
264.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Angewandte Forschungsmethoden der Bildungs- und Sozialwissenschaften“
265.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Waldorfpädagogik“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Arts (Continuing Education) / BA (CE), 180 ECTS-Punkte
266.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Waldorfpädagogik“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
267.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Waldorfpädagogik“
268.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bildungsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Bildungsmanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
269.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bildungsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
270.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bildungsmanagement“
271.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Bildungsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master Professional / MPr, 90 ECTS-Punkte
272.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Bildungsmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
273.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bildungsmanagement“
274.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gartentherapie im klinischen/therapeutischen Setting“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
275.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Gartentherapie im klinischen/therapeutischen Setting“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
276.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gartentherapie im klinischen/therapeutischen Setting“
277.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gartentherapie im pädagogischen/sozialtherapeutischen Setting“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
278.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Gartentherapie im pädagogischen/sozialtherapeutischen Setting“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
279.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gartentherapie im pädagogischen/sozialtherapeutischen Setting“
280.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gartentherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Gartentherapie/ AEP, 60 ECTS-Punkte
281.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gartentherapie“
282.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Vertragsrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
283.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Vertiefendes Familienrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
284.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Professionelle Aufsichtsrats- und Gremientätigkeit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
285.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Professionelle Aufsichtsrats- und Gremientätigkeit“
286.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Datenmanagement – Data Steward“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
287.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitale Transformation in Wirtschaft und Verwaltung“ (Zuvor: „Digitale Transformation in Wirtschaft und Verwaltung, CP“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
288.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Generative KI“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
289.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Smart Factory“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
290.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Supply Chain Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
291.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „KI-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
292.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „KI-Service Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
293.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Administration“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
294.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lean Administration“
295.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Production“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
296.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lean Production“
297.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation und Medien“ (Zuvor: „Digitale Kommunikation AE“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Experte_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
298.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Politische Kommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
299.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Strategische Digitale Kommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
300.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen der Kommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
301.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Audiovisuelles Content- und Community-Management“ (Zuvor: Content- und Community-Management) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
302.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikationsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
303.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Public Relations“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
304.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
305.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement“
306.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Veränderungsmanagement“ (Zuvor: „Grundlagen im Veränderungsmanagement“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
307.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Veränderungsmanagement“
308.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Projektmanagement“ (Zuvor: „Grundlagen im Projektmanagement“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
309.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Projektmanagement“
310.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Qualitätsmanagement in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
311.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Qualitätsmanagement in der Anwendung“
312.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Prozessmanagement in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
313.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Prozessmanagement in der Anwendung“
314.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Managementsysteme für Arbeitssicherheit, Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
315.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Managementsysteme für Arbeitssicherheit, Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit“
316.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Managements“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Grundlagen des Managements / AEP, 60 ECTS-Punkte
317.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Professional“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
318.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Waldorfpädagogische Grundlagen“ (Zuvor: „Waldorfpädagogik (Akademische/r Expertin/Experte)“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Waldorfpädagogische Grundlagen, 75 ECTS-Punkte
319.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Waldorfpädagogische Grundlagen“
320.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Transdisziplinäre lösungsorientierte Kompetenzen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 21 ECTS-Punkte
321.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Universelle Kompetenzen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Universellen Kompetenzen / AEP, 60 ECTS-Punkte
322.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
323.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Facility Management“
324.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Asset und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Asset und Facility Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
325.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Asset und Facility Management“
326.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management und Projektentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Facility Management und Projektentwicklung / AEP, 60 ECTS-Punkte
327.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Facility Management und Projektentwicklung“
328.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Immobilien und Facility Management / AEP, 90 ECTS-Punkte
329.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Immobilien und Facility Management“
330.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „International Real Estate Valuation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
331.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „International Real Estate Valuation“
332.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Asset Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
333.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Asset Management“
334.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Investment Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
335.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Investment Management“
336.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Project Development“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
337.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Project Development“
338.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Real Estate / AEP, 90 ECTS-Punkte
339.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate “
340.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Business Planning for Health Professionals“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
341.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS Punkte
342.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Quality Improvement für das Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
343.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master Professional / MPr, 90 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 36/2025 vom 24.06.2025
1.115 KB  |  PDF
188.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Controlling & Financial Leadership“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
189.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Controlling & Financial Leadership“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
190.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Controlling & Financial Leadership“
191.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognition und soziale Kompetenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
192.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognition und soziale Kompetenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
193.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurokognition und soziale Kompetenz“
194.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
195.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitation“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
196.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurorehabilitation“
197.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
198.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
199.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lean Healthcare Management“
200.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Integrativer Brandschutz“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
201.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Integrativer Brandschutz“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
202.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Integrativer Brandschutz“
203.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Versicherungsrechts“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
204.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Versicherungsrechts“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
205.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen des Versicherungsrechts“
206.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Versicherungsspartenkunde“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
207.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Versicherungsspartenkunde“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
208.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Versicherungsspartenkunde“
209.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „KI-Kompetenz“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
210.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „KI-Kompetenz“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
211.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „KI-Kompetenz“
212.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Design Thinking und Transdisziplinarität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
213.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovation Management Expert“ (Zuvor: Innovationsmanagement AE) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Innovation Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
214.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Innovation Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
215.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Innovation Management“
216.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bau- und Bauvertragsrecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
217.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 36 ECTS-Punkte
218.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baubetrieb und Baurecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baukauffrau/Baukaufmann / AEP, 60 ECTS-Punkte
219.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Bauprozessmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
220.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baustellenmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baustellenmanager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
221.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Bauen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für digitales Bauen / AEP, 60 ECTS-Punkte
222.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
223.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 27 ECTS-Punkte
224.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
225.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Produktivität am Bau“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
226.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
227.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“
228.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Regenerative Medizin“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) und § 54d UG, Master of Science / MSc, 60 ECTS-Punkte
229.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS Punkte
230.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Research and Innovation in Higher Education“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, 54d UG, 120 ECTS-Punkte
231.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
232.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“
233.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des PhD-Studiums „Interdisziplinäre Studien der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens“ (Zuvor: „Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur) Studium gemäß § 54 UG, Doctor of Philosophy / PhD, 180 ECTS Punkte
234.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des PhD Studiums „Technology, Innovation, and Cohesive Societies“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung) Studium gemäß § 54 UG, Doctor of Philosophy / PhD, 180 ECTS Punkte
235.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
236.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“
237.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Epidemiology and Brain Health“ (Zuvor: „Epidemiology and Brain Health (Certified Program)“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 Abs. 1 UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
238.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Rettungsdienstmanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
239.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Technik im Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
240.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „OP-Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 31/2025 vom 22.05.2025
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139.  Verordnung des Studiendirektors Anerkennung von Leistungen für das Weiterbildungsstudienprogramm „Ökologisches Garten- und Grünraummanagement“
140.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Cybersecurity“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
141.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Cybersecurity“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
142.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Cybersecurity“
143.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Künstliche Intelligenz in der Sicherheit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
144.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Künstliche Intelligenz in der Sicherheit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
145.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Künstliche Intelligenz in der Sicherheit“
146.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
147.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
148.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und Management“
149.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Diversität Verstehen: Eine Grundlage für inklusive Praktiken“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
150.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Diversität Verstehen: Eine Grundlage für inklusive Praktiken“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
151.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Diversität Verstehen: Eine Grundlage für inklusive Praktiken“
152.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Supervision und Coaching“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
153.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Supervision und Coaching“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
154.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Supervision und Coaching“
155.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ernährung und Sport“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Ernährung und Sport / AEP, 60 ECTS-Punkte
156.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Ernährung und Sport“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
157.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ernährung und Sport“
158.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sporternährung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 21 ECTS-Punkte
159.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sporternährung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
160.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sporternährung“
161.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Leadership and Management for Healthcare Professionals“ (Zuvor „Leadership und Management für Healthcare Professionals – Certified Program„) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
162.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Digital Marketing & Customer Experience“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
163.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Digital Marketing & Customer Experience“
164.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „HR Management & Organisationspsychologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 90 ECTS-Punkte
165.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „HR Management & Organisationspsychologie“
166.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Experience Design“ (Zuvor: „User Experience Design“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
167.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baucontrolling“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baucontroller_in / AEP, 87 ECTS Punkte
168.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Baucontrolling“
169.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische Fachkraft im Sozialbereich/ AEP, 60 ECTS-Punkte
170.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Information Security Management & Cyber Security“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Sicherheitsforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
171.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „HR: Candidate Experience & Recruiting“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
172.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „HR: Strategisches Personalmanagement, Reporting & Analytics“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften– Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
173.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „International Business Law“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
174.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Evidence-based Public Health und Gesundheitsmanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
175.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 60 ECTS-Punkte
176.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Business Improvisation und Kreativität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
177.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovation Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
178.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Biotech, Pharma & MedTech Management” (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Biomedizinische Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
179.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Osteopathie“
Mitteilungsblatt 26/2025 vom 24.04.2025
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107.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation als (un)bewusster Prozess“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
108.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation als (un)bewusster Prozess“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
109.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kommunikation als (un)bewusster Prozess“
110.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Specialist“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
111.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Specialist“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
112.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „MBA Specialist“
113.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Krankenhausbetrieb“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
114.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Krankenhausbetrieb“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
115.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Krankenhausbetrieb“
116.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Mittleres Pflegemanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
117.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Mittleres Pflegemanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
118.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Mittleres Pflegemanagement“
119.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Nicht-pharmakologische und pharmakologische Therapien bei Bewegungsstörungen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
120.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Nicht-pharmakologische und pharmakologische Therapien bei Bewegungsstörungen“
121.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ökologisches Garten- und Grünraummanagement“ (Zuvor: „Ökologisches Garten- und Grünraummanagement, AE“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Ökologisches Garten- und Grünraummanagement / AEP, 60 ECTS-Punkte
122.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ökologisches Garten- und Grünraummanagement“
123.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Arbeitsverhalten und Personalentwicklung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
124.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Teams, Performance & Resilienz“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
125.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Aviation Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften– Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
126.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Leadership“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
127.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Leadership and Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Leadership and Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
128.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „International Business“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
129.  Ergänzung zur Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“
130.  Verlängerung der Bewerbungsfrist einer Stellenausschreibung – Referent_in in der Stabsstelle für Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung (m/w/d)
Mitteilungsblatt 17/2025 vom 18.03.2025
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60.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Consumer Psychology“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
61.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Consumer Psychology“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
62.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Consumer Psychology“
63.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Customer Journey Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
64.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Customer Journey Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
65.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Customer Journey Management“
66.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digital Marketing & Analytics“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
67.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Digital Marketing & Analytics“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
68.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Digital Marketing & Analytics“
69.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Social Media Marketing“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
70.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Social Media Marketing“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
71.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Social Media Marketing“
72.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ressource Bestandsbauten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
73.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Ressource Bestandsbauten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
74.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ressource Bestandsbauten“
75.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Revitalisierung Bestandsbauten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
76.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Revitalisierung Bestandsbauten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
77.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Revitalisierung Bestandsbauten“
78.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Energie-Autarkie-Coach“ (Zuvor: „Energie Autarkie Coach“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
79.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Energie-Autarkie-Coach“
80.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Energie-Effizienz-Management“ (Zuvor: „Energie Effizienz Manager/in) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
81.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Energie-Effizienz-Management“
82.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Nachhaltiges Mobilitätsmanagement“ (Zuvor: „Manager/in für Nachhaltige Mobilität im Verkehrswesen“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
83.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Nachhaltiges Mobilitätsmanagement“
84.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Energy Innovation – Engineering and Management“ (Zuvor: „Akademische Expertin / Akademischer Experte für Energy Innovation“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Energy Innovation / AEP, 60 ECTS-Punkte
85.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Energy Innovation – Engineering and Management“
86.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitationsforschung“ (Zuvor: „Neurorehabilitation“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
87.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognitionsforschung und soziale Kompetenz“ (Zuvor: „Neurokognition und soziale Kompetenz“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 9/2025 vom 21.02.2025
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32.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Klinische Anwendung der Bewegungs- und Ganganalyse“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
33.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Klinische Anwendung der Bewegungs- und Ganganalyse“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
34.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Klinische Anwendung der Bewegungs- und Ganganalyse“
35.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Agiles Lerndesign und Kompetenzentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, / CP 12 ECTS-Punkte
36.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Agiles Lerndesign und Kompetenzentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
37.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Agiles Lerndesign und Kompetenzentwicklung“
38.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lernmediengestaltung und -produktion“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
39.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Lernmediengestaltung und -produktion“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
40.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lernmediengestaltung und -produktion“
41.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation und Leadership“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
42.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Kommunikation und Leadership“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
43.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kommunikation und Leadership“
44.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Financial Supervision“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 4/2025 vom 24.01.2025
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08.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Nature-based Solutions - Strategien und Maßnahmen für resiliente Lebensräume“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
09.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Nature-based Solutions - Strategien und Maßnahmen für resiliente Lebensräume“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
10.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Nature-based Solutions - Strategien und Maßnahmen für resiliente Lebensräume“
11.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Mixed Migration“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department Migration und Globalisierung) Studium gemäß §§ 56 (2) iVm 54d UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS-Punkte
12.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Mixed Migration“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
13.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Mixed Migration“
14.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bewegungsentwicklung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Bewegungsentwicklung / AEP, 60 ECTS-Punkte
15.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bewegungsentwicklung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
16.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bewegungsentwicklung“
17.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bildkulturen“ (Zuvor: „Bildwissenschaften (AE)“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Bildkulturen / AEP, 60 ECTS-Punkte
18.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bildkulturen“
19.  Ergänzung zur Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bildwissenschaft“
20.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognition und soziale Kompetenz“ (Zuvor: „Neurokognitionsforschung und soziale Kompetenz“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
21.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitation“ (Zuvor: „Neurorehabilitationsforschung“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
22.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurorehabilitation“
23.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Transition, Innovation and Sustainability Environments“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß §§ 56 (2) iVm 54d UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS Punkte
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