05.06.2015

Krems (kpr). Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Österreichischen UNESCO-Kommission, des Bundeskanzleramts Österreich und der Donau-Universität Krems informierten VertreterInnen zahlreicher Institutionen am 2. Juni über den Stand der Nominierung des Projekts Donau-Limes als UNESCO-Welterbestätte.

Anlässlich der Informationsveranstaltung "Donau-Limes als UNESCO-Welterbe" in Vorbereitung der geplanten Nominierung des bayerischen und österreichischen Abschnitts des Donau-Limes als erweiterte UNESCO-Welterbestätte "Grenzen des römischen Reichs" betonte Univ.-Prof. Dr. Christian Hanus, Dekan der Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur der Donau-Universität Krems, in seiner Begrüßung für das Rektorat der Donau-Universität Krems die Bedeutung des Dialogs mit den bereits etablierten Welterbestätten. "Der Donau-Limes ist eine der spannendsten Einreichungen", so Hanus, der darauf verwies, dass die Donau-Universität Krems sich sowohl in der universitären Lehre auch als in internationalen Projekten mit dem Donau-Limes als UNESCO-Welterbe auseinandersetzt.

Botschafterin i.R. Dr. Eva Nowotny, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission, brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Eintragung des Donau-Limes in Österreich und Bayern in die Welterbeliste der UNESCO bald erfolgen könne. Nowotny verwies auf die besondere Rolle Österreichs, das über zahlreiche Zeugnisse der römischen Zivilisation verfüge.

Prof. Dr. Sebastian Sommer, Stv. Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, begrüßte im Namen des Bayerischen Staatsministeriums. Sommer hob die vielfachen positiven Wirkungen des Antrags bei der UNESCO hervor, die sich in gesteigerter touristischer Aufmerksamkeit, der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg und der intensiven wissenschaftlichen Beschäftigung äußere.

Ministerialrat Dr. Bruno Maldoner, Bundeskanzleramt, nannte Winter 2016/17 als Zeithorizont für die Einbringung des Antrags. Die österreichisch-bayerische Zusammenarbeit verliefe äußert befruchtend und sei relevant für die Welterbe-Aktivitäten der Donau abwärts liegenden Länder.

Die Vertreter der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich, Dr. Christoph Öllerer, Mag. Martin Grüneis und Dr. Stefan Traxler, bekräftigen in ihren Statements die Unterstützung des Antrags durch die Landesregierungen.
Die antiken Grenzen des Römischen Reiches bilden in ihrer Gesamtheit eine einzigartige archäologische Stätte, deren Eintragung auf die Welterbeliste der UNESCO in Absicht steht. Mit der Eintragung sollen die kulturellen Ressourcen adäquat genutzt und eine Themensensibilisierung in der Öffentlichkeit gewährleistet werden, und zwar über das ganze multinationale Erbe in den unteren Donauländern. Derzeit umfasst die UNESCO-Welterbeliste 1007 Stätten weltweit. Sie gelten als kulturelles Erbe der gesamten Menschheit.

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