ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzung für die Zulassung bis 2023 zum Universitätslehrgang ist

  • ein abgeschlossenes Studium der Medizin, Zahnmedizin oder das
  • Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) und mindestens eine 4-jährige (einschlägige), qualifizierte Berufserfahrung in adäquater Position (Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden) oder
  • ohne Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) eine mindestens 8-jährige (einschlägige) qualifizierte Berufserfahrung in adäquater Position (Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden).
  • Generelle Voraussetzung ist die Ausbildung in mindestens einer der Grundtechniken Sacro-occipitale Technik (SOT), Chiropraktik Instrument Technik (CIT), Thompson Terminal Point Technique (TTPT), Full Spine Specifique Technique (FSST) im Umfang von mindestens 260 UE. 
    Falls Sie diese noch erwerben möchten - fragen Sie nach dem Ablaufplan.
     

INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNGSREFORM IM ÜBERBLICK

STIPENDIEN UND FINANZIERUNG ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND

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