ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Zulassung bis 2023 zum Universitätslehrgang ist
- ein abgeschlossenes Studium der Medizin, Zahnmedizin oder das
- Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) und mindestens eine 4-jährige (einschlägige), qualifizierte Berufserfahrung in adäquater Position (Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden) oder
- ohne Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) eine mindestens 8-jährige (einschlägige) qualifizierte Berufserfahrung in adäquater Position (Aus- und Weiterbildungszeiten können eingerechnet werden).
- Generelle Voraussetzung ist die Ausbildung in mindestens einer der Grundtechniken Sacro-occipitale Technik (SOT), Chiropraktik Instrument Technik (CIT), Thompson Terminal Point Technique (TTPT), Full Spine Specifique Technique (FSST) im Umfang von mindestens 260 UE.
Falls Sie diese noch erwerben möchten - fragen Sie nach dem Ablaufplan.