Das NÖ Verwaltungsrechtliche Forum, das an der Donau-Universität Krems am 14. Mai ab 14.00 Uhr bereits zum 2. Mal stattfindet, widmet sich heuer dem besonders aktuellen Themenkreis "Mindestsicherung und Sozialhilfe", der in den letzten Monaten Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene war sowie die Höchstgerichte beschäftigte.
Ausgehend vom Generalthema „Mindestsicherung/Sozialhilfe“, samt den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Aspekten, behandeln die fünf Vorträge des Forums häufig in der Praxis auftauchende Fragen. Moderation und wissenschaftliche Leitung des Niederösterreichischen Verwaltungsrechtlichen Forums hat das Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen der Donau-Universität Krems.
Die Keynote hält der bekannte Arbeits- und Sozialrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Universität Wien). Weitere Themen sind bundesverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Sozialhilfe (Dr. Müllner, Universität Wien), zivilrechtliche Aspekte der Sozialhilfe (Präsident der NÖ Rechtsanwaltskammer Dr. Michael Schwarz), Erfahrungen der Bezirksverwaltungsbehörden bei der Vollziehung des Sozialrechts (Bezirkshauptfrau Mag. Alexandra Grabner-Fritz) sowie Erfahrungen in der Vollziehung des Sozialrechts durch das NÖ Landesverwaltungsgericht (Präsident MMag. Dr. Patrick Segalla, Vizepräsident Dr. Markus Grubner).
Über das Forum
Das Niederösterreichische Verwaltungsrechtliche Forum wurde 2018 gegründet. Seine Träger sind die Donau-Universität Krems, das Land NÖ, das Landesverwaltungsgericht NÖ und die Rechtsanwaltskammer NÖ. Das Forum bietet die Gelegenheit aktuelle und praxisrelevante Fragen der Gesetzgebung und Gesetzesvollziehung im Land NÖ zu diskutieren und fungiert als Plattform für EntscheidungsträgerInnen aus Verwaltung, Rechtsberatung und Gerichtsbarkeit.
2. Niederösterreichisches Verwaltungsrechtliches Forum
Termin: 14. Mai 2019
Beginn: 14:00 Uhr
Ort: Donau-Universität Krems, Audimax
Anmeldung: per Mail an elfie.kreitner@donau-uni.ac.at
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anrechnung als Fortbildung
Die Teilnahme an den Vorträgen von 13:45 Uhr bis 19:00 Uhr wird von der RAKNÖ als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der §§ 36 iVm 35 Abs. 2 RL-BA 2015 im Umfang eines Halbtags anerkannt.
Rückfragen
Tags