Bleiben Sie am Ball!
Aktuelle Entscheidungen, Urteile, Guidelines und Praxiserfahrungen
Um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und sich mit ExpertInnen austauschen zu können, bieten wir regelmäßig Brush-up Seminare an.
Spätestens seit Geltungsbeginn der DSGVO kommt der regelmäßigen datenschutz-rechtlichen Aus- und Fortbildung eine wesentliche Bedeutung zu; für Datenschutz-Beauftrage verlangt die DSGVO verpflichtend aktuelle Kenntnisse zu Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis (Art 37 Abs 5 DSGVO). Ein rascher und profunder Überblick über die jeweils aktuellen anwendbaren rechtlichen Vorgaben und Erfahrungen der Praxis ist daher unerlässlich. Spielräume sind zu erkennen und zu nutzen, dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht („Accountability“) ist Rechnung zu tragen. Außerdem sind die Praxiserfahrungen der letzten beiden Jahre zu berücksichtigen. Unser Datenschutz-Brush-Up bietet Ihnen aktuelle Entscheidungen, Urteile und Guidelines sowie relevante Praxisthemen.
Zertifizierung
Zur Verlängerung des Zertifikates von Austrian Standards (Datenschutzbeauftragter) ist u.a. der Nachweis von facheinschlägigen Weiterbildungen von mindestens 8 Stunden pro Jahr erforderlich.
Sie erhalten ein Universitätszertifikat für Ihren aktuellen Nachweis!
(Rechts-)Abteilungs-/UnternehmensleiterInnen; GeschäftsführerInnen;
Datenschutzbeauftragte, -koordinatorInnen, -managerInnen; ProjektmanagerInnen;
Compliance-Officer, Chief Organisation Officers (COO)
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Univ.-Lektor RA Dr. Michael M. Pachinger, CIPP/E; Data Protection Lawyer of the Year in Austria (2022)
Thorsten Jost, CISM; ISO 27001 Lead Auditor, Geschäftsführer secriso Consulting GmbH
Kontakt
Vortragende

Thorsten Jost, CISM
Geschäftsführer secriso Consulting GmbH, ISO 27001 Zertifizierungsauditor, Buchautor zu Datenschutz und Informationssicherheit, Qualifizierter NISG-Prüfer

Univ.-Lektor Dr. Michael M. Pachinger, CIPP/E
Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm; Data Protection Lawyer of the Year in Austria (2022)
Stornobedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.
Die Donau-Universität Krems behält sich das Recht vor, Universitätsveranstaltungen, insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl, abzusagen.