Entscheidung für eine fachspezifische Ausbildung:

Die Wahl für die fachspezifische Ausbildung (Verhaltenstherapie, Integrative Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) wird im zweiten Jahr des Bachelorstudiums getroffen (3.-4. Semester).

Bei einem Quereinstieg in das Masterstudium mit Absolvierung der Aufbaumodule muss diese Entscheidung vorab bei der Anmeldung getroffen werden.

Voraussetzung für das Masterstudium (fachspezifische Ausbildung):

  • Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 i.d.g.F. (entsprechende berufliche Vorbildung oder Bescheid des BMGF und Nachweis des psychotherapeutischen Propädeutikums)
  • abgeschlossenes universitäres Studium auf mindestens Diplom-/Bachelor-Niveau (NRQ 6)
  • mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
  • Absolvierung von Modulen aus dem Psychotherapie BSc (CE) je nach Vorstudium (siehe Curriculum – „Aufbaumodule“)
    • Teile der störungsspezifischen, fachspezifischen und wissenschaftlichen Grundausbildung sind bereits im Bachelor „Psychotherapie“ (CE) integriert, daher müssen diese nachgeholt werden (als Modulteilnahme, eine Inskription im Bachelorstudium ist nicht notwendig!)
  • Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

AUFBAUMODULE

1. Aufbaumodul

2. Aufbaumodul

3. Aufbaumodul

(*) Vertiefungen möglich in Verhaltenstherapie oder im humanistischen Cluster 
(Integrativer Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) 
(**) Vertiefungen möglich in qualitativer oder quantitativer Forschungsmethodik

Diese Aufbaumodule werden an der Universität für Weiterbildung Krems angeboten. Die schulenspezifischen Kurse (*) sind je nach gewählten Fachspezifikum auszusuchen und stellen einen Teil der fach-spezifischen Ausbildung dar. Ein Wechsel der fachspezifischen Ausbildung ist ausschließlich nach einer Wiederholung der schulenspezifischen Kurse möglich.

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