Mit 1.9.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Dem Transparenzgedanken folgend sind auch öffentliche Universitäten verpflichtet, proaktiv Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang wird auf das Mitteilungsblatt der Universität für Weiterbildung Krems, in dem gemäß § 20 Abs 6 UG wesentliche Informationen abrufbar sind (z.B. Richtlinien, Satzung, Entwicklungsplan etc.) sowie die Berichte (Wissensbilanz, Forschungsbericht, Rechnungsabschluss, Corporate Governance Bericht, Gleichstellungsbericht etc.) auf der Website verwiesen.

Informationsbegehren sind an die Adresse ifg@donau-uni.ac.at zu richten. Informationen können auf individuellen Antrag erteilt werden, soweit keine gesetzlich normierten Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.

Zum Anfang der Seite