11.11.2022

Bereits zum 8. Mal veranstaltete das Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen in Kooperation mit dem Fachverband der Versicherungs­makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Österreich das Kremser Versicherungsforum. Nach zwei Jahren im virtuellen Raum fand es am 8. November 2022 wieder an der Universität für Weiterbildung Krems statt. Die Themen reichten von Organ-Haftpflichtversicherung und Wirtschafts­strafrecht über Aspekte der Rechtsschutzversicherung und aktuellen Judikatur zur Rechten und Pflichten der Makler_innen bis zum Social Media-Versicherungsvertrieb.

Das Kremser Versicherungsforum 2022 brachte – heuer wieder vor Ort – rund 160 Interessierte aus Österreich und Deutschland an der Universität für Weiterbildung Krems zusammen, um sich mit aktuellen Fragestellungen des Versicherungsrechts, vorgetragen von renommierten Expert_innen, zu beschäftigen. „Nach zwei Jahren Kremser Versicherungsforum im Onlinemodus habe ich mich sehr über das zahlreiche Erscheinen der Teilnehmer_innen gefreut. Deren nach wie vor hohes Interesse bestätigt die Wichtigkeit des Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis, um die versicherungsrechtlichen Kenntnisse am neuesten Stand zu halten sowie das berufliche Netzwerk zu erweitern“, so die Organisatorin des Forums, Dr. Arlinda Berisha, LL.M. vom Fachbereich Versicherungsrecht. Sie übernahm gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Viktoria Weber, Vizerektorin für Forschung und nachhaltige Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems, Begrüßung und Eröffnung des Versicherungsforums.

Vizerektorin Weber unterstrich die Relevanz des Forums als Plattform für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Expert_innen aus Wissenschaft und Praxis. Zudem betonte sie die führende Rolle des Departments für Rechtswissen­schaften und Internationale Beziehungen im Bereich versicherungsrechtlicher Weiterbildungslehrgänge.

D&O-Versicherung und Direktklage im Versicherungsrecht

Fragen der D&O-Versicherung (directors and officers liability insurance) ging Dr. Clemens Völkl, Rechtsanwalt in Wien, nach. Er thematisierte vorvertragliche Anzeigepflichten gegenüber dem Versicherer, den Versicherungsfall samt Schadensmeldung sowie die Abtretung des Freistellungsanspruches in Innenhaftungsfällen. Konkret besprach er unter anderem die zahlreichen potenziellen Interessenskonflikte bei D&O-Versicherungen, Besonderheiten beim Wechsel des Versicherers und Serienschadensklauseln.

Univ.-Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich und Rechtsanwalt, setzte sich mit der Direktklage im österreichischen und schweizerischen Recht auseinander. Dabei legte er eine Typisierung dar vom umfassenden Direktklagerecht wie etwa in der Schweiz, der Direktklagemöglichkeit bei allen Pflichtversicherungen wie etwa in Finnland und der Direktklage in der KFZ-Haftpflichtversicherung, wie auch in Österreich. Er erläuterte die Genese der Direktklage in der Schweiz, die aus einem langwierigen Ringen zwischen National- und Ständerat hervorging.

Spezialfragen der Rechtsschutzversicherung

Ausgewählten Themen im Regime des zeitlichen Geltungsbereichs der Rechtschutzversicherung widmete sich Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA vom Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Er ging auf besondere Fälle wie einem zwischenzeitlichen Versichererwechsel und der Nachdeckung bzw. Nachmeldefrist ein. Dabei stützte er sich auf Urteile des OGH, sowohl zur Nachmeldefrist-Klausel „alt“ als auch „neu“.

Das Thema Rechtschutzversicherung und Strafverfahren am Beispiel der Untreue (§ 153 StGB) behandelte Dr. Isabel Pinegger, Rechtsanwältin in Salzburg. Nach der Besprechung des Tatbestands der Untreue und einiger Details der Rechtsschutzdeckung ging sie auch auf Schwachstellen ein. So fehle etwa der Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, da dieser erst ab Anklage greife. Alternativen wären eine Universal-Straf-Rechtsschutzversicherung für Unternehmen oder eine Manager-Rechtsschutzversicherung.

Einblicke in die neuere Judikatur und Social Media-Vertrieb

Em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg, Johannes Kepler Universität Linz, präsentierte die EuGH und OGH-Judikatur seit 2015 zu den Rechten und Pflichten der Versicherungsmakler_innen. Themen waren unter anderem die Abgrenzung von Makler und Agent sowie Fragen zu Vertretung und Zurechnung. Auch Haftungsfragen bei Beurteilungsfehlern in Zusammenhang mit dem Unterversicherungsverzicht und die unterbliebene Aufklärung zum erhöhten Haftpflichtrisiko eines Gynäkologen wurden erörtert.

Einen Einblick in den Dschungel des Social-Media-Rechts im Kontext des Versicherungsvertriebs bot Mag. Therese Frank, LL.M. (London) Rechtsanwältin in Wien. So wies sie auf Kennzeichnungspflichten bei Werbung und Impressumspflichten nach ECG, MedienG, UWG und den Standesregeln und deren Umsetzung auf verschiedenen Plattformen hin. Sie illustrierte auch den Weg der Kontaktaufnahme und brachte Aspekte des Datenschutzes, Urheberrechts und Strafrechts ein.

Fortsetzung 2023

Programmgestaltung und Moderation des 8. Kremser Versicherungsforums lagen bei Dr. Klaus Koban, MBA, Geschäftsführer der Koban Südvers Group GmbH, Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Geschäftsführer des Fachverbands der Versicherungs­makler, beide Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des Forums, sowie Dr. Arlinda Berisha, LL.M., Fachbereichsleiterin Versicherungsrecht, Universität für Weiterbildung Krems.

Das Forum kann als Weiterbildungsveranstaltung angerechnet werden, soweit es den Inhalten des Anhangs I der IDD bzw. der Anlage 9 der GewO entspricht. Das Kremser Versicherungsforum ist auch für das Folgejahr wieder geplant, der Termin wird der 7. November 2023 sein.

Versicherungsrecht: Sechs Lehrgänge an der Universität für Weiterbildung Krems

Mit Akademische_r Expert_in, Akademische_r Versicherungsmakler_in, MLS – Master of Legal Studies, Master of Laws im Versicherungsrecht, LL.M., Insurance Management MBA und dem Risikomanagement und Versicherung (Certified Program) führt die Universität für Weiterbildung Krems sechs berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme im Bereich Versicherungsrecht für unterschiedliche Berufsgruppen durch.

 

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