Rund 50 Gäste kamen Ende September zur 2. Praxiskonferenz Sanktionsrecht an die Universität für Weiterbildung Krems. Hier tauschten sich Expert_innen aus Verwaltung, Politik, Anwaltschaft, Wirtschaft und Wissenschaft über das aktuelle und hoch relevante Themenfeld aus. Im Zentrum stand die Praxis zum Sanktionengesetz 2024 und Erwartungen für die Zukunft. Michael Stelzer (Abteilungsleiter bei der EU-Kommission) erläuterte eingangs Neuigkeiten aus Brüssel zum geplanten 19. Sanktionenpaket.
Assoz. Prof. Gabriel M. Lentner beleuchtete völkerrechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen. Konferenz-Mitinitiator Rechtsanwalt Andreas Pollak stellte aktuelle Judikatur aus österreichischer und europäischer Ebene vor. Johannes Windisch (BMJ) informierte über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Österreich, danach sprach Stephanie Öner (BMJ) über „Restriktive Maßnahmen und Verbandsverantwortlichkeit“. Video-Grußworte kamen von Justizministerin Anna Sporrer.
Videobotschaft von Justizministerin Anna Sporrer
Am Nachmittag diskutierte jeweils ein Panel mit Vertreterinnen von Finanzmarktteilnehmenden und eines von großen Unternehmen Best Practices im Umfang mit restriktiven Maßnahmen. Die Gäste erhielten weiters einen Ausblick auf die Anforderungen der Aufsicht an Finanzmarktteilnehmer von Annegret Droschl-Enzi (Leiterin Team Vor-Ort Prüfungen bei der Finanzmarktaufsicht). Gesandte Konstanze Geiger, Leiterin des Sanktionenreferats im BMEIA, informierte über den „Entscheidungsprozess über Sanktionen in Brüssel“.
Danach erläuterte Brigadier Michael Janisch, Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik im BMLV, die militärische Sicht auf Dual-Use-Güter. Darunter sind Produkte zu verstehen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher strengen Kontrollen unterliegen. Partner der Konferenz waren die Vereinigung der österreichischen Unternehmensjurist_innen VUJ sowie AmCham Austria. Die nächste Praxiskonferenz Sanktionenrecht ist für 19. März 2026 geplant.