Ist die Universität für Weiterbildung Krems eine öffentliche oder private Universität?

Die Universität für Weiterbildung Krems ist eine der 22 österreichischen öffentlichen Universitäten – organisiert nach dem Universitätsgesetz 2002.

Was unterscheidet die Universität für Weiterbildung Krems von den anderen Universitäten Österreichs?

Die Universität für Weiterbildung Krems ist die führende Universität für Weiterbildung in Europa. Als einzige öffentliche Universität für Weiterbildung im deutschsprachigen Raum ist sie spezialisiert auf die Höherqualifizierung von Berufstätigen und widmet sich in Forschung und Lehre der Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Studienmodelle der Universität für Weiterbildung Krems berücksichtigen die spezifischen Anforderungen erwachsener Lernender, insbesondere als Berufstätige. Mehr als die Hälfte der Studierenden hat bei Studienbeginn über zehn Jahre Berufserfahrung. Gemeinsam mit der Erfahrung unserer Lehrenden sorgt dies für einen hohen Wissens- und Kompetenztransfer. Eine Stärke der Universität für Weiterbildung Krems ist, Studienangebote zu entwickeln, die am Puls der Zeit sind. Sie verbindet permanente Innovation in Forschung und Lehre mit höchsten Qualitätsstandards und führt das Qualitätssiegel der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria).

Was versteht man unter einem Universitätslehrgang?

In Österreich wird als Universitätslehrgang ein außerordentliches Studium bezeichnet, das der Weiterbildung dient (vgl. Universitätsgesetz 2002). Die Universität für Weiterbildung Krems führt Universitätslehrgänge als Masterstudium, Studien mit dem Abschluss „Akademische_r Expert_in“ sowie „Certified Programs“ durch. Als ordentliche Studien können an der Universität für Weiterbildung Krems PhD-Studien belegt werden.

In welchen Studienbereichen können Universitätslehrgänge belegt werden?

Die Universität für Weiterbildung Krems führt Universitätslehrgänge in den folgenden Bereichen durch:

  • Bauen & Umwelt
  • Bildung
  • Gesundheit & Medizin
  • Kunst & Kultur
  • Medien & Kommunikation
  • Migration & Internationales
  • Psychotherapie & Soziales
  • Recht & Verwaltung
  • Sensorik & Digitalisierung
  • Wirtschaft & Unternehmensführung

Neben den Master-Programmen und Kurzprogrammen mit Abschluss „Akademische_r Expert_in" sowie „Certified Programs" führt die Universität für Weiterbildung Krems zusätzlich derzeit PhD-Studien in den folgenden Bereichen durch:

  • Regenerative Medizin
  • Migration Studies
  • Technology, Innovation, and Cohesive Societies

Für eine gezielte Suche nach Lehrgängen nutzen Sie bitte die Online-Studienangebot-Suche.

Mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Novelle des Universitätsgesetzes werden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert. Werden sich die Studien an der Universität für Weiterbildung Krems durch die Reform der hochschulischen Weiterbildung zukünftig ändern? 

Mit dem gesetzlichen Reformpaket zur hochschulischen Weiterbildung, das ab Oktober 2023 umgesetzt wird, wird wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich neu organisiert. Die Rahmenbedingungen für Studien der Weiterbildung in Österreich werden vereinheitlicht und an die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) angepasst. Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade ermöglicht eine bessere Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien. Der Abschluss eines Weiterbildungsbachelorstudiums berechtigt somit künftig zur Zulassung zu einem (Regel-)Masterstudium an anderen Universitäten. Auch umgekehrt gilt: Der Abschluss eines Bachelorstudiums berechtigt zur Zulassung zu einem Masterstudium in der Weiterbildung. Außerdem sind Personen mit Abschluss eines Weiterbildungsmasterstudiums zukünftig grundsätzlich berechtigt, ein Doktoratsstudium zu belegen. 

An der Universität für Weiterbildung Krems werden Studien der Weiterbildung gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ab Wintersemester 2023/2024 durchgeführt. 

Was versteht man unter einem „Bachelor Professional“ (BPr)?

Bachelor Professional (abgekürzt BPr) ist die Bezeichnung des akademischen Grades eines praxisorientierten Weiterbildungsstudiums. Das Studium wird in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen durchgeführt, mit Fokus auf angewandte Theorie und Transfer in die Praxis auf Basis universitärer Qualitätsstandards. Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Somit ermöglicht das Studium mit dem Abschluss „Bachelor Professional“ berufserfahrenen Personen ohne allgemeine Hochschulreife (Matura) einen Zugang zu akademischer Weiterbildung. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der jeweiligen Studienseite. Weiterführende Informationen geben auch die Studienleitungen sowie das Servicecenter für Studierende.

Der Bachelor Professional ist mit 180 ECTS-Punkten anderen Bachelorstudien gleichwertig und berechtigt sowohl zu einem aufbauenden Weiterbildungsmasterstudium als auch zu einem Regel-Masterstudium. 

Das Studium mit dem Abschluss „Bachelor Professional“ (BPr) ist im Österreichischen Universitätsgesetz 2002 seit der Weiterbildungsreform 2021 verankert. Der Titel ist vom gleichlautenden deutschen Titel zu unterscheiden: Beim deutschen Abschluss „BPr“ handelt es sich um keinen akademischen Grad, sondern um einen Berufstitel, der von den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern Deutschlands verliehen wird. 

Was bedeutet die Weiterbildungsreform für die bisherigen Weiterbildungslehrgänge der Universität für Weiterbildung Krems?

Die Anmeldung zu einem berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen ist nur noch bis zum 30. September 2023 möglich. Studierende der bisherigen Master-Lehrgänge haben den Universitätslehrgang binnen der dreifachen Dauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer abzuschließen.

Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien, die Zulassungsvoraussetzungen von Universitätsprogrammen mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ bleiben unverändert. 

Weitere Informationen zur Weiterbildungsreform erhalten Sie auf unserer Infoseite. Für weitere Fragen treten Sie bitte in Kontakt mit der jeweiligen Lehrgangsleitung.

Wie sind die im Rahmen eines Universitätslehrgangs erworbenen Mastergrade zu bewerten?

Basierend auf dem Universitätsgesetz 2002 werden die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung nach Abschluss von Universitätslehrgängen verliehen, die in Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sind. Die Mastergrade der Weiterbildung sind als vollwertige akademische Grade uneingeschränkt anzuführen (vgl. Universitätsgesetz 2002). Die aktuellen Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht ident mit den Mastergraden infolge des Abschlusses ordentlicher Studien, wenngleich sie zum Teil denselben Wortlaut haben. Dies ändert sich mit der Weiterbildungsreform, die ab Oktober 2023 umgesetzt wird.

Nähere Informationen zur Weiterbildungsreform

Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zu einem Studium an der Universität für Weiterbildung Krems zu erfüllen?

Die Universität für Weiterbildung Krems setzt gegenwärtig ein abgeschlossenes Studium (mindestens Bachelorabschluss) voraus. Sie bietet jedoch in vielen Fällen auch Interessent_innen „mit gleichzuhaltender beruflicher Qualifikation“ die Möglichkeit zur Einschreibung. Wenn Studierende infolge „gleichzuhaltender Qualifikation“, das heißt ohne Bachelorabschluss, sondern aufgrund von nonformal oder informell erworbenen Kompetenzen in Masterstudien zugelassen werden sollen, werden die Eintrittskompetenzen gemäß der EQR/ NQR-Deskriptoren für das Bachelorniveau überprüft (Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen 2016, NQR-Gesetz). Dazu werden individuelle lehrgangsspezifische Äquivalenzprüfungsverfahren eingesetzt (z. B. Pre-Tests, Kompetenz-Landkarten, Aufnahme-Interviews, Portfolios). Diese konkreten Zulassungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Curriculum.

Nähere Informationen:
www.donau-uni.ac.at/zulassung

Darf der Mastergrad aus der universitären Weiterbildung namentlich geführt werden?

Gemäß Universitätsgesetz 2002 sind Inhaber_innen eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z. B. MA, MSc) ihrem Namen nachzustellen. Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

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