Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes werden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert. Für Studieninteressierte bedeutet dies, dass es zukünftig noch größere Flexibilität sowie mehr Optionen geben wird. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung und setzt zukünftig auf die neuen Möglichkeiten. Starten werden die neuen Weiterbildungsstudien an der Universität für Weiterbildung Krems voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/2024.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Vereinheitlichung, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit
Mit dem Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung werden die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsstudien in Österreich vereinheitlicht und in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) eingegliedert. Neben den Masterstudien wird es zukünftig somit auch berufsbegleitende Weiterbildungsbachelorstudien geben. Außerdem stehen Personen mit Abschluss eines Weiterbildungsmasterstudiums grundsätzlich auch Doktoratsstudien offen.
Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade ermöglicht eine Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien. Der Abschluss eines Weiterbildungsbachelorstudiums berechtigt sowohl zu einem Masterstudium in der Weiterbildung als auch zu einem (Regel-)Masterstudium an anderen Universitäten.

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„Für Studieninteressierte eröffnen sich durch die Neugestaltung der Weiterbildungsstudien noch flexiblere Optionsräume.“
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Parycek, MAS MSc
Vizerektor für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung und digitale Transformation (CDO)
Zukünftige Weiterbildungsstudien und Abschlüsse
Im Zuge der Reform der hochschulischen Weiterbildung können zukünftig sowohl Bachelor-, als auch Masterstudien in der Weiterbildung belegt werden.
Die Abschlüsse aus Weiterbildungsstudien „Bachelor of Arts“, „Bachelor of Science“ bzw. „Master of Arts“ und „Master of Science“ erhalten den Zusatz „(CE)“ für „Continuing Education“. Der Zusatz (CE) sorgt für Sichtbarkeit von Studien zur Weiterbildung und unterstützt beim Nachweis spezialisierter Expertise.
Weiterbildungsstudien in Kooperation mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen schließen mit einem „Bachelor Professional“ (BPr) bzw. „Master Professional“ (MPr) ab.
Studieninteressierte können die Weiterbildungsstudien gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen an der Universität für Weiterbildung Krems voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/2024 belegen.
Zulassungsvoraussetzungen | Abschluss |
---|---|
allgemeine Universitätsreife und mehrjährige Berufserfahrung |
Bachelor of Arts (Continuing Education); BA (CE) Bachelor of Science (Continuing Education); BSc (CE) |
einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (allgemeine Universitätsreife nicht zwingend erforderlich) |
Bachelor Professional; BPr |
einschlägige berufliche Qualifikation
|
Executive Master of Business Administration; EMBA |
abgeschlossenes (fachlich in Frage kommendes) Bachelorstudium und mehrjährige Berufserfahrung
|
Master of Arts (Continuing Education); MA (CE) Master of Science (Continuing Education); MSc (CE) Master Professional; MPr Master of Business Administration; MBA Master of Laws; LL.M. |
Zukünftige Zulassungsvoraussetzungen sowie Anerkennung von Lernergebnissen
Universitätsintern findet derzeit ein Austausch hinsichtlich der Festlegung der neuen Zulassungskriterien der einzelnen Studien sowie der Anerkennung von erworbenen Lernergebnissen statt, um weiterhin hohe qualitative Maßstäbe zu gewährleisten.
Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen werden individuell vor Studienbeginn geprüft. Berufliche und außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse auf Studienleistungen anerkannt werden.
Übergangsbestimmungen
Zulassungen zu den bisherigen Weiterbildungslehrgängen an der Universität für Weiterbildung Krems erfolgen bis Ende September 2023.
Studierende der bisherigen Master-Lehrgänge können den Universitätslehrgang binnen der dreifachen Dauer (gerechnet ab 1.10.2023) der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer abschließen. Für nähere Informationen und Rückfragen stehen die Lehrgangsleitungen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was ist das Besondere an einem Weiterbildungsstudium?
Was bedeutet der Zusatz (CE) bei BA (CE), BSc (CE), MA (CE) und MSc (CE)?
Darf der akademische Grad („Titel“) aus der universitären Weiterbildung namentlich geführt werden?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten zukünftig für Masterstudien in der Weiterbildung?
Welche Studienleistungen und Lernergebnisse können für ein zukünftiges Weiterbildungsstudium anerkannt werden?
Könnten auch nicht-formale und informelle Lernergebnisse (ohne erworbenes Zertifikat) angerechnet werden?
Gibt es weiterhin die Möglichkeit, Leistungen aus einem „Certified Program“ (CP) oder „Akademische_r Expert_in“ (AE) auf ein Masterstudium der Universität für Weiterbildung Krems anerkennen zu lassen?
Ist es zukünftig möglich, auch ohne Matura ein Weiterbildungsstudium zu beginnen?
Kann ich mit einem abgeschlossenen Weiterbildungsmasterstudium gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig ein Doktoratsstudium/PhD-Studium aufnehmen?
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