Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitäts­gesetzes werden Weiterbildungs­studien in Österreich neu organisiert. Für Studien­interessierte bedeutet dies, dass es zukünftig noch größere Flexibilität sowie mehr Optionen geben wird. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hoch­schulischen Weiter­bildung und setzt zukünftig auf die neuen Möglichkeiten. Starten werden die neuen Weiterbildungs­studien an der Universität für Weiterbildung Krems ab dem Winter­semester 2023/2024.

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Neue Weiterbildungsstudien
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Vereinheitlichung, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit

Mit dem Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung werden die Rahmen­bedingungen für Weiterbildungs­studien in Österreich vereinheitlicht und in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) eingegliedert. Neben den Masterstudien wird es zukünftig somit auch berufs­begleitende Weiterbildungs­bachelorstudien geben. Außerdem stehen Personen mit Abschluss eines Weiterbildungs­masterstudiums grundsätzlich auch Doktorats­studien offen.

Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade ermöglicht eine Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungs­studien. Der Abschluss eines Weiterbildungs­bachelorstudiums berechtigt sowohl zu einem Masterstudium in der Weiterbildung als auch zu einem (Regel-)­Masterstudium an anderen Universitäten.

„Für Studieninteressierte eröffnen sich durch die Neugestaltung der Weiterbildungsstudien noch flexiblere Optionsräume.“

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Parycek, MAS MSc

Vizerektor für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung und digitale Transformation (CDO)

Zukünftige Weiterbildungsstudien und Abschlüsse

Im Zuge der Reform der hochschulischen Weiterbildung können zukünftig sowohl Bachelor- als auch Master­studien in der Weiterbildung belegt werden.

Die Abschlüsse aus Weiterbildungs­studien „Bachelor of Arts“, „Bachelor of Science“ bzw. „Master of Arts“ und „Master of Science“ erhalten den Zusatz „(CE)“ für „Continuing Education“. Der Zusatz (CE) sorgt für Sichtbarkeit von Studien zur Weiterbildung und unterstützt beim Nachweis spezialisierter Expertise.

Weiterbildungs­studien in Kooperation mit außer­hochschulischen Bildungs­einrichtungen schließen mit einem „Bachelor Professional“ (BPr) bzw. „Master Professional“ (MPr) ab.

Studieninteressierte können die Weiterbildungs­studien gemäß den neuen rechtlichen Rahmen­bedingungen an der Universität für Weiterbildung Krems ab dem Wintersemester 2023/2024 belegen.

Zulassungsvoraussetzungen Abschluss

allgemeine Universitätsreife

und mehrjährige Berufserfahrung

Bachelor of Arts (Continuing Education); BA (CE)

Bachelor of Science (Continuing Education); BSc (CE)

einschlägige berufliche Qualifikation 

oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

(allgemeine Universitätsreife nicht zwingend erforderlich)

Bachelor ProfessionalBPr

einschlägige berufliche Qualifikation

 

Executive Master of Business AdministrationEMBA

abgeschlossenes (fachlich in Frage kommendes) Bachelorstudium 

und mehrjährige Berufserfahrung

 

Master of Arts (Continuing Education); MA (CE)

Master of Science (Continuing Education); MSc (CE)

Master Professional; MPr

Master of Business AdministrationMBA

Master of Laws; LL.M.

 

Zukünftige Zulassungs­voraussetzungen sowie Anerkennung von Lern­ergebnissen

Universitätsintern findet derzeit ein Austausch hinsichtlich der Festlegung der neuen Zulassungs­kriterien der einzelnen Studien sowie der Anerkennung von erworbenen Lern­ergebnissen statt, um weiterhin hohe qualitative Maßstäbe zu gewährleisten.

Die Erfüllung der Zulassungs­voraussetzungen werden individuell vor Studien­beginn geprüft. Berufliche und außer­berufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lern­ergebnisse auf Studien­leistungen anerkannt werden.

Übergangsbestimmungen

Studierende der bisherigen Master-Lehrgänge können den Universitäts­lehrgang binnen der dreifachen Dauer (gerechnet ab 1.10.2023) der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchst­studiendauer abschließen. Für nähere Informationen und Rückfragen stehen die Studien­leitungen zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was ist das Besondere an einem Weiterbildungsstudium?

Was bedeutet der Zusatz (CE) bei BA (CE), BSc (CE), MA (CE) und MSc (CE)?

Darf der akademische Grad („Titel“) aus der universitären Weiterbildung namentlich geführt werden?

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten zukünftig für Masterstudien in der Weiterbildung?

Welche Studienleistungen und Lernergebnisse können für ein zukünftiges Weiterbildungsstudium anerkannt werden?

Können auch nicht-formale und informelle Lernergebnisse (ohne erworbenes Zertifikat) angerechnet werden?

Gibt es weiterhin die Möglichkeit, Leistungen aus kürzeren Weiterbildungsprogrammen auf ein Bachelor- oder Masterstudium der Universität für Weiterbildung Krems anerkennen zu lassen?

Ist es zukünftig möglich, auch ohne Matura ein Weiterbildungsstudium zu beginnen?

Kann ich mit einem abgeschlossenen Weiterbildungsmasterstudium gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig ein Doktoratsstudium/PhD-Studium aufnehmen?

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