Die Universität für Weiterbildung Krems bietet als Partnerin des europäischen Projekts AI4Gov-X berechtigten Teilnehmenden die Möglichkeit, im Rahmen des AI4Gov-X Cascade Funding Scheme unter Objective 1 finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Ziel dieses Förderprogramms ist es, finanzielle Hürden für die Teilnahme an anerkannten außercurricularen Aktivitäten von AI4Gov-X zu verringern, indem ein Teil der förderfähigen Teilnahmekosten – einschließlich Anmeldegebühren sowie Reise- und Unterkunftskosten – gemäß den Bestimmungen und Bedingungen der offiziellen Ausschreibung erstattet wird.

Bitte beachten Sie den nachfolgend beschriebenen Bewerbungsprozess sowie die jeweiligen Fristen.

Schritt 1 – Bewerbung für das Programm

Teilnehmende müssen zunächst den Anmelde- bzw. Bewerbungsprozess für das Programm erfolgreich abschließen.

Schritt 2 – Erhalt der Teilnahmebestätigung

Nach Prüfung der Bewerbung erhalten zugelassene Teilnehmende eine offizielle Bestätigung ihrer Teilnahme. Diese Bestätigung ist für die Bewerbung im Rahmen des AI4Gov-X Cascade Funding Scheme (Objective 1) erforderlich.

Schritt 3 – Einreichung des Förderantrags im Rahmen des Cascade Calls (Objective 1)

Bevor förderfähige Ausgaben getätigt werden, müssen Teilnehmende ihren Antrag im Rahmen des AI4Gov-X Cascade Funding Scheme über die GoodGrants Plattform stellen.

Wichtiger Hinweis: Gemäß den Förderbestimmungen sind ausschließlich jene Ausgaben förderfähig, die nach dem Datum der Einreichung des Förderantrags entstanden sind.

Aus diesem Grund müssen Teilnehmende ihren Förderantrag einreichen, bevor sie Anmeldegebühren, Reisekosten, Unterkunftskosten oder sonstige damit verbundene Ausgaben bezahlen.

Schritt 4 – Durchführung der Zahlungen

Nach Einreichung des Förderantrags können Teilnehmende folgende Zahlungen vornehmen:

  • Zahlung der Teilnahmegebühr,

  • Buchung von Reisen,

  • Buchung von Unterkünften,

  • Begleichung weiterer förderfähiger Ausgaben.

Alle Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstigen Nachweise sind sorgfältig aufzubewahren.

Schritt 5 – Teilnahme am Programm

Teilnehmende müssen das Programm erfolgreich absolvieren.

Schritt 6 – Einreichung der Nachweise für die Kostenerstattung

Nach Abschluss des Programms können ausgewählte Förderempfängerinnen und Förderempfänger aufgefordert werden, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über die Teilnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss,

  • Rechnungen und Belege,

  • Zahlungsnachweise,

  • gegebenenfalls weitere von POLI.design (Koordinator des AI4Gov Projekts) angeforderte Berichts- und Nachweisdokumente.

Schritt 7 – Kostenerstattung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel durch POLI.design, nachdem die Teilnahme erfolgreich abgeschlossen wurde, der Abschlussbericht der Förderempfängerin bzw. des Förderempfängers genehmigt wurde und die Kostenaufstellung einschließlich aller erforderlichen Nachweise geprüft und freigegeben wurde.

Wichtiger Hinweis

Die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen des Cascade Calls stellt keine automatische Garantie für eine Förderung dar. Die eingereichten Anträge werden nach Ablauf jeder Einreichfrist gemeinsam anhand der offiziellen Bewertungskriterien des Calls beurteilt. Interessierte werden daher ausdrücklich dazu ermutigt, ihre Bewerbung möglichst frühzeitig vor der jeweiligen Einreichfrist einzureichen.

Die Förderung im Rahmen von Objective 1 deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab. Die maximale Erstattung beträgt 5.000 Euro pro Antragsteller_in, vorbehaltlich der Bestimmungen des jeweiligen Calls.

Fristen

Die Ausschreibung ist ab dem 1. Mai 2026 geöffnet und hat folgende Einreichungsfristen (Cut-off-Termine), jeweils um 23:59 Uhr Brüsseler Zeit:
– 30. Juni 2026  (AI Bootcamp)
– 31. August 2026  (Public Sector AI Lab)

Weiterführende Informationen: https://ai4gov-x.eu/bid-to-our-open-calls/


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Kontakt und Information

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