23.10.2017

Mit einer Festveranstaltung feierte der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Donau-Universität Krems am 18. Oktober sein 10-jähriges Bestehen. Neben einem Überblick über die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität für Weiterbildung stellte die Veranstaltung die Anforderungen an eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Geschlechtergleichstellung hin zu einem Diversitätskonzept an Universitäten in den Mittelpunkt.

Anlässlich der Festveranstaltung zu 10 Jahre Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, kurz AKGL, betonte Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, Vizerektor für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung, die Rolle und Bedeutung der Gleichbehandlung und Gleichstellung für die Lebendigkeit und wissenschaftliche Dynamik einer Universität. Ratka dankte dem Arbeitskreis für Gleichbehandlung für seine Arbeit ebenso wie der Stabsstelle für Gleichstellung und Gender Studies. Die Donau-Universität Krems werde den erfolgreich eingeschlagenen Weg weitergehen und weiterhin Maßnahmen setzen, um die auch im Universitätsgesetz formulierten Ziele einer Balance der Geschlechter bei der Besetzung von Positionen zu erreichen, so Ratka. Von den 607 MitarbeiterInnen der Donau-Universität Krems sind 411 Frauen, diese sind überwiegend im administrativen Bereich tätig. Bei den Professuren entsprach der Frauenanteil im Jahr 2016 33 Prozent. Die Zielsetzung von 50 Prozent ist noch nicht erreicht.

Die Festrede hielt Bettina Rausch, Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag in Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Sie gratulierte zu den Erfolgen des AKGL und hob die positive Wirkung der Kooperation mit der Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Gleichstellung beauftragten Einrichtungen der Landesverwaltung hin.

Gleichstellungsagenden in kurzer Zeit implementiert

Im Februar 2007 fand die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Donau-Universität Krems in Entsprechung des auf dem Universitätsgesetz 2002 beruhenden Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems statt. Der AKGL habe wichtige Maßstäbe zur Verbesserung der Berufungsverfahren gesetzt, so Mag. Friedrich Altenburg, Vorsitzender des AKGL. Diese sind mittlerweile in die Richtlinie zur Ausschreibung und Besetzung einer Professur eingegangen und in die aktive Suche von qualifizierten Bewerberinnen. Altenburg bedankte sich bei den 47 Universitätsangehörigen, die in den letzten 10 Jahren diese Entwicklung durch ihre Beteiligung im AKGL mitgestalteten haben. Er merkte auch selbstkritisch an, dass es gerade im Hinblick auf die Leaky Pipeline noch „Luft nach oben“ gäbe. Eine Gender- und diversitätsorientierte Personalpolitik benötige Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bei den Führungskräften, um weibliche Nachwuchskräfte für leitende Aufgaben in Wissenschaft und Verwaltung zu positionieren. „Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Qualität der Verfahren erhöht, aber auch hier gibt es noch Optimierungspotential“, so Altenburg.

Die Universität hat sich im aktuellen Entwicklungsplan zwei wichtige Ziele gesetzt: Die Frauenförderung auf der Führungsebene und die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium/Beruf und familiären Betreuungsaufgaben.

Die seit über 10 Jahren vom Arbeitskreis für Gleichbehandlung und der Stabsstelle für Gleichstellung und Gender Studies entwickelten Maßnahmen, Programme und Initiativen zur Integration von Genderthemen in Forschung und Lehre sowie zur Implementierung von Gleichstellungsagenden in die Organisationskultur der Donau-Universität Krems werden solange fortzusetzen sein, bis sie sich erübrigen.

Für Diversitätsförderung durch neue Gleichstellungspläne

In ihrer Keynote-Rede stellte Mag.a Dr.in Karin Neuwirth vom Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität Linz die Unterschiede zwischen den Ansätzen der aus dem Arbeitsrecht entstandenen Gleichbehandlung und der als Anti-Diskriminierungsinstrument konzipierten Gleichstellung dar. Während Gleichbehandlung aufgrund der Definition zahlreicher Rechtspflichten den Universitäten kaum Gestaltungsmöglichkeiten einräume, böten dies umgekehrt Gleichstellungspläne. Universitäten seien Vorreiter gewesen, noch bevor das Bundesgleichbehandlungsgesetz 1993 in Kraft getreten sei. In diesem Sinn appellierte Neuwirth an Universitäten, die Ausgestaltung von Gleichstellungsplänen zu nützen, neben der Gleichstellung der Geschlechter Diversität an den Hochschulen voranzutreiben und dabei mit Blick auf Religion, Ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Weltanschauung bis hin zur sozialen Stellung von MitarbeiterInnen und Studierenden anti-diskriminierend zu wirken. So solle, argumentierte Neuwirth, auch die soziale Chancengleichheit hergestellt werden. Maßnahmen dazu seien beispielsweise Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach der Elternkarenz, personalisierte Studieninformationen, Mentoring- und Buddies-Programme sowie eine entsprechende Arbeits- und Informationskultur.

Mehr zum Thema

Zum Anfang der Seite