Der stete Wandel, die Komplexität und die immer neuen Herausforderungen der Arbeitswelt bringen eine rasante Entwicklung im Bereich des Personalrechts mit sich. Das Personalwesen ist ein Bereich, in dem komplizierte Rechtsmaterien ineinandergreifen. Nationale Gesetze, EU-Recht, internationales Recht, Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen regulieren das Personalwesen, begleitet von einer umfangreichen Rechtsprechung des OGH und des EuGH. PersonalistInnen sind gefordert, nationale und internationale Sachverhalte zu beurteilen und praktische Falllösungskompetenzen zu entwickeln.

Der Lehrgang verknüpft die Bereiche Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht mit Fragen des Personalmanagements und positioniert sich damit als interdisziplinäre Weiterbildung für Leiter von Personalverrechnungsabteilungen, Steuerberatung, Personalmanagement und andere qualifizierte Berufsgruppen mit Personalagenden.

Für AbsolventInnen eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums bietet dieser  Lehrgang die Möglichkeit der Spezialisierung in einem äußerst dynamischen Tätigkeitsbereich.


Studienmöglichkeit für Absolventinnen und Absolventen des akademischen Lehrgangs Arbeits- und Personalrechtsmanagement finden Sie unter der Rubrik „weitere Informationen“.


* Einzelne Lehrveranstaltungen können als Ausbildungsseminarhalbtage beim Ausschuss der RAK NÖ beantragt werden.

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Studiengebühr steuerlich abgesetzt werden.


Icon „i“ zum Hinweis für wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen nur noch bis 30. September möglich ist.

Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien. Die Zulassungsvoraussetzungen von Universitätsprogrammen mit Abschluss Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program bleiben unverändert. Weitere Informationen zur Reform der hochschulischen Weiterbildung erhalten Sie auf der Infoseite zur Reform.


Kooperationspartner des Lehrgangs:

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Zielgruppe

WirtschaftstreuhänderIn, SteuerberaterIn, BuchhalterIn, HR-Manager, PersonalleiterInnen, PersonalverrechnerInnen, nichtjuristische und juristische MitarbeiterInnen in Personalabteilungen, Nachwuchsführungskräfte im HR-Management, RechtsanwältInnen, UnternehmensberaterInnen, UnternehmensjuristInnen, Compliance Officer, GeschäftsführerIn

Studienvariante
Akademische_r Expert_in im Arbeits- und Personalrecht
Master of Legal Studies in Arbeits- und Personalrecht
Zulassungs­voraussetzungen
Studium lt. Verordnung
Studium lt. Verordnung
Dauer
3 Semester
4 Semester
ECTS-Punkte
60
90
Lehrgangsbeitrag
EUR 7.490,--
EUR 12.390,--
Beginn
Wintersemester 2023/24
Wintersemester 2023/24
Sprache
Deutsch
Deutsch
Verordnung (Curriculum)
Studienort
Universität für Weiterbildung Krems
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Veranstalter

Infomaterial

Informationen zur Weiterbildungsreform

Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitäts­gesetzes werden Weiterbildungs­studien in Österreich neu organisiert. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hoch­schulischen Weiterbildung und setzt zukünftig auf die neuen Möglichkeiten. Starten werden die neuen Weiterbildungs­studien an der Universität für Weiterbildung Krems voraussichtlich ab dem Winter­semester 2023/2024.

Um zukünftig zu einem Masterstudium zugelassen zu werden ist ein Studienabschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums (mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus) Voraussetzung. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt individuell.

Sie können sich für unser aktuelles Studienangebot unter den bisherigen Voraussetzungen bis Ende September 2023 bewerben.


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