Für den weiteren Studienverlauf ist ab dem 2. Semester eine Meldung erforderlich. Diese erfolgt innerhalb der Studiendauer lt. Curriculum mit Bezahlung der Teilnahmegebühren. Wird die Studiendauer lt. Curriculum überschritten, so sind Gebühren zu zahlen.

In Ihrem UWKonline-Account finden Sie unter dem Menüpunkt "Studienstatus und Teilnahmegebühren" aktuelle Information zur Zahlung. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.

Fortsetzungsmeldung zum Studium innerhalb der Studiendauer lt. Curriculum

Mit fristgerechter Einzahlung Ihrer Teilnahmegebühr – Ihr Zahlungsziel entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung – erfolgt Ihre Meldung zum Studium pro Semester automatisch.

Bei Mehrfachstudien ist es unbedingt erforderlich, dass für die korrekte Zuordnung der Zahlung das jeweilige Studium (Studienkennzahl) angeführt wird.

Nach Buchung Ihrer Zahlung ändert sich der Status für dieses Semester auf Ihrem Studierendenaccount (UWKonline) auf "gemeldet". Im Bereich Studienbestätigungen stehen Ihnen die Dokumente: Studienblatt, Studienbestätigung und Studienzeitbestätigung für das jeweilige Semester zur Verfügung. Das Semesteretikett für Ihren Studierendenausweis wird Ihnen per Post zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerechte Zahlungen in vollständiger Höhe des Betrages eine Fortsetzung Ihres Studiums ermöglichen. Zahlungen, die nicht fristgerecht oder nicht zur Gänze der vorgeschriebenen Höhe entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden – Ihre Zulassung zum Studium erlischt! (Exmatrikulation).

Fortsetzungsmeldung zum Studium bei Überschreiten der Studiendauer lt. Curriculum

Falls Sie Ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Studiendauer lt. Curriculum (Basis ist die berufsbegleitende Variante) abschließen, erhalten Sie für jedes nachfolgende Semester zum Beginn der Fortsetzungsmeldungsfrist eine Aufforderung vom Servicecenter für Studierende zur Zahlung der Gebühr bei Überschreiten der Studiendauer lt. Curriculum, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 70 vom 20. Oktober 2020. Diese Nachricht wird an Ihre UWK-Emailadresse, vorname.nachname@edu.donau-uni.ac.at, versandt.

In Ihrem UWKonline Account (https://online.donau-uni.ac.at) finden Sie ab sofort unter dem Menüpunkt "Studienstatus und Teilnahmegebühr" Ihre aktuelle Information zur Zahlung der Fortsetzungsmeldung.

Bei Mehrfachstudien ist es unbedingt erforderlich, dass für die korrekte Zuordnung der Zahlung das jeweilige Studium (Studienkennzahl) angeführt wird.

Nach Buchung Ihrer Zahlung ändert sich der Status auf Ihrem Studierendenaccount (UWKonline) auf "gemeldet". Im Bereich Studienbestätigungen stehen Ihnen die Dokumente: Studienblatt, Studienbestätigung und Studienzeitbestätigung für das jeweilige Semester zur Verfügung. Das Semesteretikett für Ihren Studierendenausweis wird Ihnen per Post zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass nur Zahlungen in vollständiger Höhe des Betrages eine Fortsetzung Ihres Studiums ermöglichen. Zahlungen, die nicht fristgerecht oder nicht zur Gänze der vorgeschriebenen Höhe entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden – Ihre Zulassung zum Studium erlischt! (Exmatrikulation).

Fortsetzungsmeldungsfrist Wintersemester 2023

03. Juli bis 31. Oktober 2023

Falls Sie Ihr Studium bis spätestens 31. Oktober 2023 positiv abschließen, ist eine Fortsetzungsmeldung (Zahlung) für das Wintersemester nicht erforderlich!

Jene Studierende, die an einer anderen österreichischen Universität den ÖH-Beitrag bezahlt haben, können sich diesen bei der österreichischen Hochschüler_innenschaft rückerstatten lassen.

Für Fragen steht Ihnen das Servicecenter für Studierende gerne jederzeit zur Verfügung und wünscht Ihnen ein erfolgreiches Semester!

Kontakt

Servicecenter für Studierende

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