Das Studienjahr
Sommersemester 2023
Semesterbeginn | 01. März 2023 |
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist | 04. Jänner 2023 |
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester | 30. Juni 2023 |
Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist | 31. März 2023 |
Ende des Studienjahres | 30. September 2023 |
Wintersemester 2023
Semesterbeginn | 01. Oktober 2023 |
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist | 03. Juli 2023 |
Ende der Zulassungsfrist für Master-Studierende zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen im 1. Semester | 30. September 2023 |
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester für Universitätsprogramme mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ sowie für neue berufsbegleitende Bachelor-/Masterprogramme der Weiterbildung | 20. Dezember 2023 |
Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist | 31. Oktober 2023 |
Ende des Studienjahres | 29. Februar 2024 |
Änderungen im Zuge der Weiterbildungsreform
Die Anmeldung zu einem berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen ist nur noch bis spätestens zum 30. September 2023 möglich. |
Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien, die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätsprogramme mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ bleiben unverändert.
Weitere Informationen zur Weiterbildungsreform erhalten Sie auf der Infoseite.