Das Studienjahr

 

Sommersemester 2023

Semesterbeginn 01. März 2023
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist 04. Jänner 2023
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester 30. Juni 2023
Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist 31. März 2023
Ende des Studienjahres 30. September 2023

Wintersemester 2023 

Semesterbeginn 01. Oktober 2023
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist 03. Juli 2023
Ende der Zulassungsfrist für Master-Studierende zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen im 1. Semester 30. September 2023
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester für Universitätsprogramme mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ sowie für neue berufsbegleitende Bachelor-/Masterprogramme der Weiterbildung 20. Dezember 2023
Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist  31. Oktober 2023
Ende des Studienjahres 29. Februar 2024

 

Änderungen im Zuge der Weiterbildungsreform

Information

Die Anmeldung zu einem berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen ist nur noch bis spätestens zum 30. September 2023 möglich.

Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien, die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätsprogramme mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program bleiben unverändert

Weitere Informationen zur Weiterbildungsreform erhalten Sie auf der Infoseite.

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