Das Studienjahr
Das Studienjahr ist eingeteilt in Wintersemester und Sommersemester. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten im klassischen Sinne gibt es an der Universität für Weiterbildung Krems nicht, da die Weiterbildungsstudien und -programme prinzipiell für Berufstätige ausgerichtet sind und in Modulblöcken stattfinden. Die genauen Termine für das jeweilige Weiterbildungsstudium und -programm erfahren Sie auf den individuellen Studienseiten.
Wintersemester 2024
Semesterbeginn | 1. Oktober 2024 |
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist | 1. Juli 2024 |
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester | 18. Dezember 2024 |
Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist | 31. Oktober 2024 |
Semesterende | 28. Februar 2025 |
Sommersemester 2025
Semesterbeginn | 1. März 2025 |
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist | 8. Jänner 2025 |
Ende der Zulassungsfrist für Studierende im 1. Semester | 27. Juni 2025 |
Ende der Fortsetzungsmeldung | 31. März 2025 |
Semesterende | 30. September 2025 |
Fortsetzungsmeldung
Ab dem 2. Semester ist eine Fortsetzungsmeldung erforderlich. Diese erfolgt innerhalb der regulären Studiendauer lt. Curriculum mit fristgerechter Bezahlung des Weiterbildungsstudienbeitrages automatisch. Ihr Zahlungsziel entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.
Falls Sie Ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Studiendauer lt. Curriculum (Basis ist die berufsbegleitende Variante) abschließen, erhalten Sie vom Servicecenter für Studierende jedes nachfolgende Semester zum Beginn der Fortsetzungsmeldungsfrist eine „Aufforderung zur Zahlung der Gebühr bei Überschreiten der Studiendauer lt. Curriculum", veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 68 vom 25. Oktober 2024. Diese Nachricht wird an Ihre UWK-E-Mail-Adresse (vorname.nachname@edu.donau-uni.ac.at) versandt.
Für sozial bedürftige Personen und für Studierende, bei denen eine Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% festgestellt ist, wird der administrative Mindestbeitrag von € 50,00 festgelegt. Die Reduktion auf den Mindestbeitrag ist von der Departmentleitung nach Vorlage eines Nachweises der sozialen Bedürftigkeit oder des Grades der Behinderung zu genehmigen. Entsprechende Formulare für den Antrag auf Reduktion der Gebühren bei Überschreiten der Studiendauer lt. Curriculum finden Sie auf dieser Seite weiter unten zum Download.
In Ihrem UWKonline-Account finden Sie unter dem Menüpunkt „Studienstatus und Teilnahmegebühr“ Ihre aktuelle Information zur Zahlung. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.
Bei Mehrfachstudien ist bei der Zahlung unbedingt die Angabe der Studienkennzahl erforderlich, damit die Zahlung korrekt zum jeweiligen Weiterbildungsstudium oder -programm zugeordnet werden kann.
Nach Buchung Ihrer Zahlung ändert sich der Status für dieses Semester auf Ihrem Studierendenaccount (UWKonline) auf „gemeldet“. Im Bereich „Studienbestätigungen“ stehen Ihnen sodann Studienblatt, Studienbestätigung und Studienzeitbestätigung für das jeweilige Semester zur Verfügung. Das Semesteretikett für Ihren Studierendenausweis wird Ihnen per Post zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerechte Zahlungen in vollständiger Höhe des Betrages eine Fortsetzung Ihres Studiums ermöglichen. Zahlungen, die nicht fristgerecht einlangen oder nicht zur Gänze der vorgeschriebenen Höhe entsprechen, können leider nicht berücksichtigt werden – Ihre Zulassung zum Studium erlischt in diesem Fall (Exmatrikulation).
Falls Sie Ihr Studium bis zum Ende der Fortsetzungsmeldungsfrist positiv abschließen, ist eine Fortsetzungsmeldung (Zahlung) für das folgende Semester nicht erforderlich!
Jene Studierende, die an einer anderen österreichischen Universität den ÖH-Beitrag bezahlt haben, können sich diesen bei der österreichischen Hochschüler_innenschaft rückerstatten lassen.
Downloads
Servicecenter für Studierende
Für Fragen steht Ihnen das Servicecenter für Studierende gerne jederzeit zur Verfügung und wünscht Ihnen ein erfolgreiches Semester!