Die Überprüfung der Eintrittskompetenzen für die Zulassung zu Zertifikatsprogrammen (CP und AE) und Bachelor- oder Masterstudien basiert auf formalen Qualifikationen und Nachweisen, die von den Studierenden mit den Bewerbungsunterlagen zu übermitteln sind.
Diese Nachweise sind Zeugnisse von formalen Bildungsabschlüssen (Studienberechtigung z.B. Matura, Abitur, Fachausbildungen oder Hochschulabschluss lt. Verleihungsurkunde) sowie Nachweise der Berufstätigkeit (Dienstzeugnisse oder - falls keine einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen ist - Versicherungsauszüge).
Aufgrund dieser formalen Nachweise wird festgestellt, ob die Zulassungsvoraussetzungen des Curriculums erfüllt werden.
Der Letter of Intent (Motivationsschreiben) und CV sowie das Aufnahmegespräch mit der Studienleitung haben informellen, ergänzenden Charakter.
Sollte sich dabei allerdings herausstellen, dass die Erwartungen und Ansprüche des Bewerbers nicht mit den Lehrgangszielen und den angestrebten Lernergebnissen übereinstimmen, wird bereits vor der Zulassung zum Studium dem Bewerber die Lage verdeutlicht und gemeinsam nach Alternativen gesucht.
Wenn spezielle (über die Mindeststandards der Universität für Weiterbildung Krems hinausgehende) Zulassungsvoraussetzungen im Curriculum gefordert werden, werden diese in der Lehrgangsdarstellung auf der Website angeben.
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen können u. a. Sprachkenntnisse, die Teilnahme an einem Assessmentverfahren, ein Bildungsabschluss einer bestimmten Fachrichtung, einschlägige Berufserfahrung oder ein Mindestalter sein.