30.11.2020

Zwei österreichische und ein deutsches Gericht wiesen zwei Klagen gegen die Gesundheitsrechercheplattform „Medizin-transparent“ von Cochrane Österreich ab. Anlass für die Klagen waren von der Plattform veröffentlichte Beiträge zum gesundheitlichen Nutzen eines Nahrungsergänzungsmittels und von Hydroxylapatit-haltiger Zahnpasta. In beiden Fällen kam das Team von „Medizin-transparent“ zum Schluss, dass es keine evidenzbasierten Belege für nahegelegte oder behauptete Wirkungen gibt.

Gegenwärtig setzen viele Unternehmen auf das gesteigerte Gesundheitsbewusstsein von KonsumentInnen und bewerben ihre Produkte mit verschiedenen gesundheitlichen Aussagen. KonsumentInnen haben oft Schwierigkeiten, Werbung von belegten Fakten zu unterscheiden. Daher erstellt die Rechercheplattform wissenschaftlich fundierte Faktenchecks und veröffentlicht sie auf ihrer Webseite medizin-transparent.at. Angesiedelt ist die von Cochrane Österreich betriebene Plattform am Department für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Gerald Gartlehner, MPH.

Zwei Unternehmen haben „Medizin-transparent“ wegen solcher Faktenchecks geklagt: die LaVita GmbH, Herstellerin des Nahrungsergänzungsmittels LaVita, und die Dr. Wolff GmbH, welche eine Zahnpasta mit dem Wirkstoff Hydroxylapatit vertreibt.

Doch erfolglos: Die rechtskräftigen Entscheidungen des Landesgerichts Krems, des Oberlandesgerichts Wien und des Landgerichts Düsseldorf waren eindeutig. In beiden Fällen wiesen die Gerichte die eingebrachten Klagen samt Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen „Medizin-transparent“ ab.

Anlass für die Veröffentlichung der Faktenchecks waren LeserInnen-Anfragen zu dem Nahrungsergänzungsmittel und zu Hydroxylapatit. Über einen kostenlosen Anfrageservice können Leserlnnen Gesundheits-Behauptungen und -Mythen an das Team von „Medizin-transparent“ schicken.

„Im Durchschnitt erhalten wir 200 bis 300 Anfragen pro Jahr. In umfangreichen Recherchen analysieren wir die wissenschaftliche Studienlage zu diversen Produkten. Häufig widersprechen die Rechercheergebnisse den Marketing-beeinflussten Erwartungen der KonsumentInnen“, erklärt MMag. Bernd Kerschner, Projektleiter von „Medizin-transparent“.

Widerruf gefordert

Im Fall von LaVita hatte „Medizin-transparent“ eine Anfrage erhalten, ob das Produkt empfehlenswert sei und ob die auf der Unternehmens-Webseite angeführten Studienergebnisse korrekt seien.
Aussagen auf der Webseite von LaVita könnten bei manchen Leserinnen und Lesern den Eindruck erweckt haben, das Nahrungsergänzungsmittel erhöhe beispielsweise die Konzentration, verbessere sportliche Leistungen oder bekämpfe Müdigkeit und Energielosigkeit – auch wenn das Unternehmen dies nicht wortwörtlich behauptete.

Das Team von „Medizin-transparent“ stellte fest, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass Produkte von LaVita die Gesundheit oder die Leistungsfähigkeit fördern. Diese Einschätzung wurde im September 2015 auf medizin-transparent.at veröffentlicht und im September 2018 ohne wesentliche Änderung aktualisiert.  

Im Dezember 2018 forderte die LaVita GmbH die Unterlassung und den Widerruf der Aussagen im „Medizin-transparent“-Beitrag. Die Klage wurde Ende Mai 2020 rechtskräftig abgewiesen. Eine Berufung erhob LaVita gegen das erstinstanzliche Urteil nicht, womit dieses nun rechtskräftig ist. Der „Medizin-transparent“-Beitrag darf unverändert online bleiben. Zuvor war LaVita bereits beim Verfahren auf einstweilige Verfügung gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien begründete das unter anderem mit der Freiheit der Wissenschaft.

Eine Aktualisierungsrecherche Ende November 2020 änderte die Einschätzung des „Medizin-transparent“-Teams nicht.

Streitwert 150.000 Euro

Im November 2018 wurde „Medizin-transparent“ auch von der Firma Dr. Wolff GmbH verklagt. Anlass war ein Beitrag über den vermeintlichen Nutzen von Hydroxylapatit in Zahnpasten. Dr. Wolff vertreibt eine Hydroxylapatit-haltige Zahnpasta. Als Streitwert gab das Unternehmen 150.000 Euro an.

Die Recherche erfolgte ebenfalls auf Anfrage von LeserInnen hin. Das Redaktionsteam untersuchte die Studienlage zur Wirksamkeit von Hydroxylapatit bei schmerzempfindlichen Zähnen und zur Vorbeugung oder Behandlung von Karies. Nach eingehender Analyse basierend auf Methoden der evidenzbasierten Medizin stellte das „Medizin-transparent“-Team fest: Die untersuchten Studien sind nicht aussagekräftig. Demnach gibt es keine evidenzbasierten Belege, dass Hydroxylapatit in Zahnpasten gegen schmerzempfindlichen Zähnen oder Karies helfen kann. Dazu wurde im September 2016 ein Artikel auf medizin-transparent.at veröffentlicht und im September 2018 ohne Änderung der Einschätzung aktualisiert.

Die Dr. Wolff GmbH beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Entweder sollte der „Medizin-transparent“-Beitrag gelöscht oder im Sinne des Herstellers abgeändert werden. Weder die Dr. Wolff GmbH noch ihre Produkte waren im Beitrag namentlich erwähnt. Im April 2019 gab das Landgericht Düsseldorf „Medizin-transparent“ recht und wies die Klage ab. Eine Aktualisierungsrecherche Ende November 2020 führte zu keinen neuen Erkenntnissen.  

Wissenschaftliche Basis in Gesundheitsfragen

„Unsere Aufgabe ist es, den Wahrheitsgehalt von Gesundheitsbehauptungen zu überprüfen, damit KonsumentInnen ihre Entscheidungen z. B. zum Kauf von bestimmten Produkten anhand objektiver Fakten treffen können. Mit der Abweisung der Klagen haben nun drei Gerichte die Wichtigkeit unabhängiger, evidenzbasierter Information für KonsumentInnen bestätigt“, so Univ.-Prof. Dr. Gerald Gartlehner, Leiter des Departments für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation.

Auch MMag. Bernd Kerschner, Experte für evidenzbasierte Gesundheitsinformationen, zeigt sich über die Entscheidung der Gerichte sehr erfreut: „Die Gerichtsverfahren zeigen, welch wichtige Aufgabe Forschung für die Gesellschaft erfüllt. Eine kritische Analyse der Studienlage ermöglicht es uns, Behauptungen aus Werbung und Internet objektiv zu überprüfen.“

Hintergrund: Medizin-transparent

Medizin-transparent überprüft, ob Gesundheitsinformationen und -behauptungen aus Werbung, Medien und dem Internet wissenschaftlich fundiert sind. Ziel ist es, die aktuelle wissenschaftliche Faktenlage objektiv darzustellen und für die Bevölkerung verständlich aufzubereiten. Die bearbeiteten Themen basieren in der Regel auf Anfragen interessierter BürgerInnen. Alle Recherchen werden nach strengen wissenschaftlichen Standards der evidenzbasierten Medizin durchgeführt.

Die Rechercheplattform ist inhaltlich unabhängig und nicht auf Gelder aus der Privatwirtschaft angewiesen. Medizin-transparent akzeptiert weder Gelder aus der Industrie, noch wird auf der Webseite Werbung geschaltet. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch öffentliche Gelder des Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und der Bundesgesundheitsagentur.  

Gegründet wurde Medizin-transparent 2011 als Projekt der wissenschaftlichen Non-Profit-Organisation Cochrane Österreich mit Sitz an der Donau-Universität Krems. Cochrane Österreich ist Teil des internationalen Wissenschafts-Netzwerks Cochrane. Um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen nimmt Cochrane keine kommerziellen Sponsorengelder an. Sein Ziel ist es, die Studienlage zu gesundheitsrelevanten Fragen objektiv und unabhängig zusammenzufassen und zu analysieren, um damit Grundlagen für fundierte Gesundheitsentscheidungen bereitzustellen.

 

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