Die fortschreitende weltwirtschaftliche Vernetzung und die nachhaltigen Veränderungen auf den internationalen Finanzmärkten erfordern eine fundierte Ausbildung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Diesem breiten Spektrum an Themen und globalen und europäischen (regulatorischen) Herausforderungen soll mit den Lehrgängen Rechnung getragen werden. Vermittelt werden sowohl die notwendigen theoretischen Grundlagen als auch die relevanten praktischen Implikationen. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bedarf zudem eines interdisziplinären Ansatzes, sodass auch fachspezifische Diskurse zu ökonomischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen behandelt werden.
Informationsvideo zum Lehrgang
* Einzelne Lehrveranstaltungen können als Ausbildungsseminarhalbtage beim Ausschuss der RAK NÖ beantragt werden.
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Studiengebühr steuerlich abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen nur noch bis 30. September möglich ist. |
Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien. Die Zulassungsvoraussetzungen von Universitätsprogrammen mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ bleiben unverändert. Weitere Informationen zur Reform der hochschulischen Weiterbildung erhalten Sie auf der Infoseite zur Reform.
MitarbeiterInnen von Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherungen, Investmentfonds, Vermögensverwaltungen, Finanzberatungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungskanzleien, Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt-, Wirtschafts- und Finanzrecht, Finanzabteilungen der öffentlichen Verwaltung, Interessenvertretungen und Organisationen.
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems

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Infomaterial

Bank- und Kapitalmarktrecht, MLS/LL.M.
Informationen zu den Universitätslehrgängen „Bank- und Kapitalmarktrecht“
PDF | 1 MB | Druckversion
Online Informationsveranstaltung
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Freitag, 8. September 2023, 17:45 Uhr
Informationen zur Weiterbildungsreform
Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes werden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung und setzt zukünftig auf die neuen Möglichkeiten. Starten werden die neuen Weiterbildungsstudien an der Universität für Weiterbildung Krems voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/2024.
Um zukünftig zu einem Masterstudium zugelassen zu werden ist ein Studienabschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums (mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus) Voraussetzung. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt individuell.
Sie können sich für unser aktuelles Studienangebot unter den bisherigen Voraussetzungen bis Ende September 2023 bewerben.