Finanzierung und Förderungen

In Österreich gibt es unterschiedliche Förderstellen, die Studierende mit Behinderung finanziell sowie durch Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen unterstützen. 

Da die Fördermöglichkeiten sehr unterschiedlich und individuell sind, bitten wir Sie, die zuständigen Stellen persönlich zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit sind.


Bildungskarenz sowie Bildungsteilzeit - Weiterbildungsgeld vom AMS
ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, sich bei aufrechtem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen bzw. die Arbeitszeit zu reduzieren. Sind die Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS).
www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung


Landesstellen des Sozialministeriumservice
informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und beraten individuell.
www.sozialministeriumservice.at


Nationalagentur Erasmus+ Hochschulbildung
In allen Programmen, die vom Österreichischen Austauschdienst (OeAD) gefördert werden, stehen für Studierende mit Beeinträchtigung spezielle Fördermittel für Studienaufenthalte und Praktika im Ausland zur Verfügung.
www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung


Persönliche Assistenz am Arbeits- und/oder Ausbildungsplatz (PAA)
Die WAG Assistenzgenossenschaft unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, Persönliche Assistenz zu organisieren.
www.wag.or.at

Reduktion von Fortsetzungsgebühren

Gemäß MBL 226/2020, Nr. 70 vom 20. Oktober 2020 gilt:

Für Studierende, bei denen eine Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% festgestellt ist, wird der administrative Mindestbeitrag von EUR 50,00 festgelegt. Die Reduktion auf den Mindestbeitrag ist von der Departmentleitung nach Vorlage des Nachweises des Grades der Behinderung zu genehmigen.

  • Der Antrag ist von der_die Student_in an die direkte Lehrgangsleitung in schriftlicher Form (Post, Fax, E-Mail) zu stellen.
  • Die Vorlage des gültigen Nachweises des Grades der Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mind. 50% ist beizulegen.
  • Ein Antrag auf Reduktion der Fortsetzungsgebühren kann jeweils nur für ein Semester gestellt werden und ist bei Bedarf jedes Semester neu zu stellen.

Mehr zum Thema

Hier finden Sie mehr nützliche Links zu allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen.

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Kontakt

Über unsere konkreten Leistungen und Möglichkeiten informiere ich Sie gerne telefonisch oder persönlich, und berate Sie auf Wunsch auch anonym!

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