Universitätsexterne Förderungen
In Österreich gibt es unterschiedliche Förderstellen, die Studierende mit Beeinträchtigung finanziell sowie durch Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen unterstützen, um einen beeinträchtigungsbedingten Mehraufwand abzufedern.
Der Behindertenbeauftragte für Studierende berät Sie gern zu den für Sie bestehenden universitätsexternen Förderungsmöglichkeiten und unterstützt Sie beim Beantragungsprozess.
Reduktion von Fortsetzungsgebühren
Für Studierende mit einer festgestellten Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften in Höhe von mindestens 50% wird der administrative Mindestbeitrag von EUR 50,00 festgelegt.
Die Reduktion auf den Mindestbeitrag ist von der Departmentleitung nach Vorlage des Nachweises des Grades der Behinderung zu genehmigen.
- Der Antrag ist von der Studentin/dem Studenten an die direkte Lehrgangsleitung in schriftlicher Form (Post, Fax, E-Mail) zu stellen.
- Die Vorlage des gültigen Nachweises des Grades der Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mind. 50% ist beizulegen.
- Ein Antrag auf Reduktion der Fortsetzungsgebühren kann jeweils nur für ein Semester gestellt werden und ist bei Bedarf jedes Semester neu zu stellen.
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