Rechtliche Grundlagen

Studierende mit Beeinträchtigung haben ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren.

Das regeln unter anderem das Bundes-Verfassungsgesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Universitätsgesetz.

  • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
    Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz behandelt die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen. Es verpflichtet die Universitäten dazu, Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern.
     
  • Universitätsgesetz 2002 (UG 2002)
    § 2 Ziff. 11 UG nennt die »besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen« als einen leitenden Grundsatz der österreichischen Universitäten. Sie sollen in der Lehre und Forschung sowie den universitären Dienstleistungsbereichen die Erfordernisse behinderter Menschen durch geeignete Maßnahmen berücksichtigen, um Inklusion zu gewährleisten. Dies geschieht in der Praxis vor allem durch behindertengerechtes Bauen, behindertengerechte Lehrangebote und behindertengerechte Arbeits- und Studienplätze sowie die Einrichtung einer Servicestelle für barrierefreies Studieren.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind keinesfalls „Vergünstigungen“, sondern kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.

Nachteilsausgleiche im Studium können unter anderem sein:

  • Abweichende Prüfungsmethoden
  • Arbeitsbehelfe oder technische Hilfsmittel
  • Studien- und Kommunikationsassistenz
  • Literatur und Lernmaterialien
  • Angemessene Vorkehrungen in Lehrveranstaltungen

Bitte beachten Sie:

  • Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern stets individuell und situationsbezogen gestaltet.
  • Es wird dringend empfohlen, Nachteilsausgleiche so früh wie möglich zu beantragen (spätestens 8 Wochen vor der Prüfung).
  • Nachteilsausgleiche werden nicht auf Studienerfolgsnachweise, Notenübersichten, Zeugnissen etc. vermerkt.

Abweichende Prüfungsmethoden

Gemäß Universitätsgesetz § 59 Abs. 1 Z 12 steht Studierenden mit Behinderung/Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu.

Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.


Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen daher Prüfungen mit gleichem Inhalt, gleicher Leistung, aber in einem anderen Modus.


Nachfolgend sind eine Reihe erprobter und an der Universität für Weiterbildung Krems ständig zur Anwendung kommender Nachteilsausgleiche genannt. Im Einzelfall können aber auch andere Maßnahmen notwendig werden. 

  • Verlängerung von Prüfungs- bzw. Vorbereitungszeiten
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten
  • Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
  • Verlängerung von Abgabefristen für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten
  • Änderung der Prüfungsform (z.B. mündlich statt schriftlich, Hausarbeit statt Prüfung)
  • Nutzung von technischen Hilfsmitteln und Persönlicher Assistenz (PAA)
  • Bereitstellung von adaptierten Prüfungsunterlagen (z.B. Großdruck, barrierefreie Dokumente)

Bitte kontaktieren Sie möglichst frühzeitig (spätestens 8 Wochen vor der Prüfung) Ihre zuständige Lehrgangsleitung und besprechen Sie die für Sie notwendige Prüfungsmodifikation.

Der Behindertenbeauftragte der UWK kann Sie dabei unterstützen und übernimmt neben der streng vertraulichen Beratung auch gerne die organisatorische Abwicklung.

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Kontakt

Über unsere konkreten Leistungen und Möglichkeiten informiere ich Sie gerne telefonisch oder persönlich, und berate Sie auf Wunsch auch anonym!

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