Whistleblowing kommt aus dem Englischen und bedeutet "aufdecken", "auf etwas aufmerksam machen". Unter Whistleblower_in versteht man eine Person, die Missstände in einer Organisation aufdeckt und an eine eigens dafür eingerichtete Stelle meldet.


Der nachfolgende Prozess soll es Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems, aber auch externen Personen mit Bezug zur Universität für Weiterbildung Krems ermöglichen, Meldungen über Missstände und vertrauliche Informationen über eine Mailadresse zu melden, ohne sich vor negativen Konsequenzen fürchten zu müssen. Es wird betont, dass aus einer eingebrachten Meldung keine Nachteile für den Melder bzw. die Melderin entstehen.


Mit diesem Prozess kommt die Universität für Weiterbildung Krems dem Hinweisgeber_innenschutzgesetz (HSchG) bzw. der EU-Whistleblowing-Richtlinie nach.

 

  • Jede Person kann Meldungen über die Whistleblowing-Mailadresse whistleblowing@donau-uni.ac.at abgeben und erhält eine Bestätigung über den eingegangenen Hinweis.
  • Die Meldung kann von der UWK-Mailadresse eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin oder von jeder anderen Mailadresse abgesendet werden. Auch anonyme Meldungen sind möglich.
  • Diese Meldung wird streng vertraulich behandelt und von der Stabsstelle für Interne Revision bearbeitet.
  • Gegebenenfalls sind zur Abklärung von Details Rückfragen an den Melder bzw. die Melderin nötig.
  • Es erfolgt binnen angemessener Frist eine Rückmeldung zur eingebrachten Meldung an den Hinweisgeber bzw. die Hinweisgeberin.
Zum Anfang der Seite