Personal-Aufnahmeverfahren
Der AKGL begleitet alle Personalaufnahmeverfahren an der Universität für Weiterbildung Krems.
Die Funktion des AKGL bei Personalaufnahmeverfahren besteht darin, Gleichbehandlung der BewerberInnen sicher zu stellen. Dazu ist der Arbeitskreis gesetzlich mit Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten ausgestattet. Die gesetzliche Grundlagen (u.a. § 42 UG 2002 und der Frauenförderungsplan der Universität für Weiterbildung Krems) sehen eine Einbindung des Arbeitskreises an mehreren Stellen des Aufnahmeverfahrens (Ausschreibungstext, BewerberInnenlisten, Bewerbungsgespräche, Bestätigung der Gleichbehandlung) vor. Effizientes Agieren kann dadurch gewährleistet werden, dass sowohl die Mitglieder als auch die Ersatzmitglieder des AKGL laut Geschäftsordnung berechtigt sind, Aufnahmeverfahren zu begleiten. Primäres Ziel zur Sicherstellung der Gleichbehandlung ist es für den AKGL, qualitätsvolle und transparente Aufnahmeprozesse zu unterstützten.
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