Kontaktaufnahme und Meldung bei Verdacht auf Diskriminierung, Mobbing oder (sexualisierte) Belästigung an der Universität

Ergänzend zur bisherigen Möglichkeit sich direkt persönlich, telefonisch oder per Mail an den AKG und seine Mitglieder zu wenden, bieten wir seit November 2020 zusätzlich das folgende Meldeformular an. 

Wofür ist der AKG zuständig?

Grundlegendes

  • Der AKG berät bzw. informiert über Möglichkeiten zur Abhilfe bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, ethnische Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung.
  • Des Weiteren unterstützt der AKG bei sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt bzw. Belästigung sowie bei Mobbing. Weitere Themen, bei dem der AKG informiert, sind: Frauenförderung, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung. 
  • Bei Verdacht auf Diskriminierung kann der Arbeitskreis für Gleichbehandlung die Schiedskommission der UWK anrufen oder einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen von Ungleichbehandlung an die Bundes-Gleichbehandlungskommission stellen. 
  • Der AKG ist in der Ausübung seiner Aufgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Anliegen wird auf Wunsch vertraulich behandelt.
  • Ihre Meldung über eine erfahrene oder beobachtete Diskriminierung wird auf Wunsch anonymisiert. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 
  • Sie können eine Meldung unter Angabe Ihres Namens oder auch anonym an uns senden. Bitte beachten Sie, dass wir Meldungen nur nachgehen können, wenn Sie uns die Vorkommnisse detailliert und möglichst vollständig schildern (beteiligte Personen, was ist geschehen, Ort, Zeitpunkt, ungefähre Uhrzeit, weitere Beobachter_innen, etc.). Bitte beachten Sie auch, dass wir bei Rückfragen oder für eine Begleitung nur mit Ihnen in Kontakt treten können, wenn uns eine E-Mailadresse oder Telefonnummer vorliegt.
  • Sollten Sie nicht als selbst Betroffene_r, sondern als Zeug_in eine Beobachtung von diskriminierendem Verhalten/Vorkommnis an der UWK melden wollen, nehmen wir dies ebenfalls auf – auf Ihren Wunsch hin auch in anonymisierter Form. Damit helfen Sie uns, einen besseren Überblick über solche Vorkommnisse an der UWK zu gewinnen und gegebenenfalls Schritte, sowie Maßnahmen einzuleiten.

Kontaktieren Sie uns!

Hier geht es zum Meldeformular.

HINWEIS: Um Ihre Anonymität falls gewünscht sicherzustellen, empfehlen wir die Verwendung einer anonymisierten E-Mailadresse für die Meldung.

Melden Sie sich bei uns

Meldeverlauf

1. Kontaktaufnahme mit dem AKG

Angehörige der Universität – hierzu zählen auch Studierende - wenden sich an ein AKG-Mitglied oder das AKG-Büro, wenn sie eine Diskriminierung, sexualisierte und/oder geschlechtsbezogene Belästigung oder Mobbing befürchten, erlebt haben und/oder Zeug_in davon geworden sind. Dies erfolgt entweder persönlich (Telefon, Mail) oder über das Melde-Formular auf der Homepage. Lediglich das AKG-Büro erhält ihre Nachricht über das Meldeformular. 

Im Zweifel kontaktieren Sie den AKG.  

 

2. Erstgespräch

Im Rahmen eines Erstgesprächs wird der Sachverhalt unter Wahrung der Vertraulichkeit dokumentiert und die Zuständigkeit des AKG geprüft. Betroffene erhalten erste Informationen zur Rechtslage, sowie weiteren Stellen, an die sie sich unterstützend wenden können.

Liegt eine Zuständigkeit des AKG vor, wird das weitere Vorgehen auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse und der rechtlichen Einschätzung des AKG in einem folgenden Strategiegespräch besprochen.

Falls sich beim Erstgespräch herausstellen sollte, dass der AKG Betroffene mangels Zuständigkeit  nicht unterstützen kann, werden wir versuchen an eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.

 

3. Strategiegespräch

Beim Strategiegespräch werden in Anwesenheit eines zweiten AKG-Mitglieds oder dem AKG-Büro und gegebenenfalls auf Wunsch der Betroffenen unter Beiziehung von Vertreter_innen weiterer Stellen, wie etwa des Betriebsrates -gemeinsam Perspektiven und Wege erarbeitet. 

Ziel des Gesprächs ist die Erarbeitung möglicher Handlungsperspektiven. Dabei entscheidet die betroffene Person selbständig, welche Schritte gesetzt werden sollen. Erst mit einem dezidierten Auftrag kann der AKG aktiv werden und versuchen Veränderungen voranzutreiben. 

 

Variante 3a) Intervention erwünscht

Wird eine Intervention/Begleitung durch den AKG gewünscht sind unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschätzung des AKG z.B. folgende Schritte möglich:

  • Begleitung bzw. Vorbereitung auf das Gespräch mit der diskriminierenden Person, der Führungskraft oder dem Rektorat
  • Unterstützung bei einer Lösungsfindung
  • Information über die Einschaltung der Schiedskommission durch die Betroffenen zur Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität (Mediationsverfahren).

Falls gewünscht, wird nach Abschluss der Begleitung und nach einiger Zeit ein Post-Gespräch zu Updates und Entwicklungen ausgemacht. 

 

Variante 3b) Intervention NICHT erwünscht: 

Die Diskriminierung bzw. deren Verdacht wird, unter Wahrung der Anonymität, dokumentiert. Keine weiteren Schritte seitens AKG werden gesetzt. 

 

4. Abschluss des Beratungsprozesses. 

 

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